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Chronik· Ratgeber

Zivilcourage: Richtig helfen, ohne sich selbst zu gefährden

Wegschauen ist keine Lösung, sich in Gefahr bringen aber auch nicht. Wie Zivilcourage im Alltag gelingt und was rechtlich gilt.

Von Presseinfo Redaktion24. September 2026, 12:16aktualisiert 22. Oktober 2026
Zivilcourage: Notrufknopf und Notbremse in einem österreichischen Regionalzug am AbendKI-generiert
Zivilcourage: Notrufknopf und Notbremse in einem österreichischen Regionalzug am Abend. Symbolbild, KI-generiert. Zeigt kein reales Ereignis.

Zivilcourage bedeutet, nicht wegzusehen, wenn andere Menschen bedroht, belästigt oder angegriffen werden. In der U-Bahn, auf der Straße oder im Lokal kann schnelles und überlegtes Handeln Schlimmeres verhindern. Entscheidend ist aber, richtig zu helfen, ohne selbst zum Opfer zu werden.

Zivilcourage beginnt mit dem Notruf

Die wichtigste und sicherste Form der Hilfe ist der Notruf. Wer die Polizei unter 133 oder den Euronotruf 112 verständigt, setzt professionelle Hilfe in Gang. Dabei möglichst genau schildern, wo man sich befindet, was passiert, wie viele Personen beteiligt sind und ob Waffen im Spiel sind. In Öffis helfen zusätzlich Notrufsprechstellen, die direkt mit der Leitstelle verbunden sind.

Bewährte Regeln der Polizei

Die Kriminalprävention empfiehlt einige Grundsätze, die sich in der Praxis bewährt haben:

  • Hilfe holen statt allein eingreifen, andere Anwesende gezielt ansprechen
  • Personen direkt ansprechen, etwa: Sie in der grünen Jacke, rufen Sie bitte die Polizei
  • Abstand halten und Täter nicht anfassen oder provozieren
  • das Opfer ansprechen und ihm signalisieren, dass es nicht allein ist
  • sich Merkmale von Tätern einprägen: Größe, Kleidung, Sprache, Fluchtrichtung
  • als Zeuge für die Polizei zur Verfügung stehen

Gerade das gezielte Ansprechen anderer ist wirksam. In Gruppen neigen viele dazu, abzuwarten, weil sie annehmen, jemand anderer werde schon reagieren. Wer konkrete Aufgaben verteilt, durchbricht diese Lähmung.

Was das Gesetz verlangt

In Österreich gibt es eine Hilfeleistungspflicht. Wer es bei einem Unglücksfall unterlässt, die offensichtlich erforderliche und zumutbare Hilfe zu leisten, kann sich strafbar machen. Zumutbar ist Hilfe allerdings nur, wenn man sich dabei nicht selbst in ernste Gefahr bringt. Niemand muss sich also einem bewaffneten Angreifer in den Weg stellen. Den Notruf zu wählen, ist dagegen fast immer möglich.

Wer jemanden gegen einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff verteidigt, kann sich auf Nothilfe berufen. Die Verteidigung muss aber angemessen sein und darf nicht über das Notwendige hinausgehen.

Zivilcourage bei Belästigung im Alltag

Nicht jede Situation ist ein Gewaltnotfall. Bei verbaler Belästigung, rassistischen Beschimpfungen oder aufdringlichem Verhalten reicht oft schon, laut und deutlich Position zu beziehen, ohne den Täter zu duzen oder zu beleidigen. Manchmal hilft es auch, sich einfach neben die betroffene Person zu setzen und ein Gespräch zu beginnen. So entsteht eine sichtbare Gemeinschaft, die Täter oft verunsichert.

Nach dem Vorfall

Wer geholfen hat, sollte bis zum Eintreffen der Polizei bleiben und seine Beobachtungen schildern. Auch das Opfer braucht danach oft Unterstützung, etwa durch Begleitung zur Polizei oder ins Spital. Belastende Erlebnisse können auch Helfer noch tagelang beschäftigen. Unterstützung bietet etwa die Telefonseelsorge unter 142. Viele Organisationen und die Polizei bieten zudem Zivilcourage-Trainings an, in denen man das richtige Verhalten in Rollenspielen üben kann.

Auch digital lässt sich Zivilcourage zeigen. Wer im Internet auf Hasspostings, Drohungen oder Hetze stößt, kann diese bei den Plattformen melden. Strafrechtlich relevante Inhalte können zudem bei der Polizei angezeigt werden. Beratungsstellen unterstützen Betroffene von Hass im Netz dabei, Beweise zu sichern und rechtliche Schritte zu prüfen.

Häufige Fragen

Bin ich verpflichtet zu helfen?+

Ja, in Österreich besteht eine allgemeine Hilfeleistungspflicht. Wer bei einem Unglück zumutbare Hilfe unterlässt, kann sich strafbar machen. Eigengefährdung ist aber nicht verlangt.

Was ist die einfachste Form von Zivilcourage?+

Den Notruf wählen. Wer die Polizei unter 133 verständigt und Beobachtungen schildert, hilft bereits wirksam.

Hinweis: Dieser Beitrag wurde KI-unterstützt erstellt und von der Redaktion geprüft. Mehr zur Kennzeichnung

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