Wahlkarte beantragen: Fristen, Ablauf und Briefwahl erklärt
Wer am Wahltag nicht ins eigene Wahllokal kann, braucht eine Wahlkarte. So funktioniert der Antrag – und diese Fristen sollten Sie kennen.
KI-generiertEine Wahlkarte beantragen sollten alle, die am Wahltag nicht in ihrem zuständigen Wahllokal wählen können – etwa wegen einer Reise, eines Krankenhausaufenthalts oder weil sie lieber per Brief wählen. Mit der Wahlkarte kann man bei bundesweiten Wahlen per Briefwahl abstimmen oder in einem anderen Wahllokal wählen. Der Ablauf ist einfach, die Fristen sind aber streng.
Wo man eine Wahlkarte beantragen kann
Zuständig ist immer die Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis man eingetragen ist – in Wien ist das der Magistrat, in den anderen Bundesländern das Gemeindeamt. Es gibt drei Wege:
- Online: über die Website der Gemeinde oder über oesterreich.gv.at, am einfachsten mit ID Austria. Ohne ID Austria muss in der Regel die Passnummer oder ein anderes Ausweisdokument angegeben werden.
- Schriftlich: per Post oder E-Mail mit Angabe von Name, Geburtsdatum, Adresse und Identitätsnachweis.
- Persönlich: direkt im Gemeindeamt oder Wahlreferat, mit amtlichem Lichtbildausweis.
Telefonisch ist ein Antrag nicht möglich. Für eine andere Person kann man nur mit schriftlicher Vollmacht persönlich beantragen und abholen.
Fristen: Bis wann man die Wahlkarte beantragen muss
Bei Nationalratswahlen, Bundespräsidentenwahlen und EU-Wahlen gilt grundsätzlich:
- Schriftliche und Online-Anträge müssen spätestens am vierten Tag vor dem Wahltag bei der Gemeinde einlangen, das ist meist der Mittwoch vor dem Wahlsonntag.
- Persönlich kann man die Wahlkarte bis zum zweiten Tag vor dem Wahltag, also dem Freitag, bis 12 Uhr beantragen.
Bei Landtags- und Gemeinderatswahlen regeln die Bundesländer die Fristen selbst, sie können abweichen. Die genauen Termine stehen in der amtlichen Wahlinformation, die vor jeder Wahl an alle Haushalte geht. Tipp: Möglichst früh beantragen, denn die Zustellung per Post dauert einige Tage.
Briefwahl: So wird die Stimme gültig
Die Wahlkarte kommt meist eingeschrieben per Post. Darin liegen der amtliche Stimmzettel und ein Wahlkuvert. Wichtig für eine gültige Stimme:
- Stimmzettel ausfüllen und in das kleine Wahlkuvert legen, dieses zukleben.
- Das Wahlkuvert in die Wahlkarte legen und die Wahlkarte verschließen.
- Die eidesstattliche Erklärung auf der Wahlkarte eigenhändig unterschreiben – ohne Unterschrift ist die Stimme ungültig.
- Die Wahlkarte rechtzeitig abschicken. Sie muss spätestens am Wahltag um 17 Uhr bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen. Das Porto übernimmt der Staat.
Alternativ kann die ausgefüllte Wahlkarte auch persönlich abgegeben werden. Wo das möglich ist, steht auf der Wahlkarte und in den Informationen der Gemeinde.
Wahlkarte verloren oder nicht angekommen?
Eine verlorene oder nicht zugestellte Wahlkarte wird grundsätzlich nicht ersetzt. Deshalb lohnt es sich, die Sendung nach Möglichkeit zu verfolgen und bei Verzögerungen rasch bei der Gemeinde nachzufragen. Wer mit Wahlkarte doch ins Wahllokal geht, muss sie unbeschädigt mitbringen – mit einer Wahlkarte kann man in jedem geöffneten Wahllokal wählen, das Wahlkarten annimmt.
Besondere Fälle: Krankheit und Ausland
Wer bettlägerig ist, kann zusätzlich den Besuch einer sogenannten fliegenden Wahlkommission beantragen. Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher, die in der Wählerevidenz eingetragen sind, können sich die Wahlkarte automatisch für mehrere Jahre zuschicken lassen. Für die Rücksendung aus dem Ausland sollte man mehr Zeit einplanen.
Die Wahlkarte beantragen ist damit in wenigen Minuten erledigt – entscheidend ist nur, die Fristen im Blick zu behalten und die Unterschrift nicht zu vergessen.
Häufige Fragen
Bis wann kann man eine Wahlkarte beantragen?+
Bei bundesweiten Wahlen schriftlich oder online bis zum vierten Tag vor der Wahl, persönlich bis zum zweiten Tag vor der Wahl um 12 Uhr.
Kostet die Briefwahl etwas?+
Nein, die Wahlkarte ist kostenlos und das Porto für die Rücksendung im Inland wird übernommen.
Warum ist meine Briefwahlstimme ungültig?+
Häufigster Grund ist eine fehlende Unterschrift auf der eidesstattlichen Erklärung. Auch zu spät eingelangte oder beschädigte Wahlkarten werden nicht gezählt.
Hinweis: Dieser Beitrag wurde KI-unterstützt erstellt und von der Redaktion geprüft. Mehr zur Kennzeichnung
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