Wahlarzt Kostenrückerstattung: So bekommen Sie Geld von der ÖGK
Wer zur Wahlärztin oder zum Wahlarzt geht, zahlt zuerst selbst. Ein Teil kommt von der Kasse zurück. So funktioniert die Rückerstattung in der Praxis.
KI-generiertDie Wahlarzt Kostenrückerstattung ist für viele Menschen in Österreich ein wichtiges Thema, denn immer mehr Patientinnen und Patienten weichen wegen langer Wartezeiten auf Wahlärzte aus. Das Prinzip ist einfach: Man zahlt die Rechnung zunächst selbst und bekommt einen Teil von der Krankenkasse zurück. Wie viel das ist und wie man vorgeht, erklärt dieser Überblick.
Kassenarzt, Wahlarzt, Privatarzt: der Unterschied
Kassenärztinnen und Kassenärzte haben einen Vertrag mit der Krankenkasse und rechnen direkt mit ihr ab. Mit der e-card zahlt man dort in der Regel nichts. Wahlärzte haben keinen solchen Vertrag. Sie legen ihre Honorare selbst fest, ihre Rechnungen können aber bei der Kasse eingereicht werden. Reine Privatärzte schließlich rechnen ausschließlich privat ab, eine Erstattung durch die Kasse gibt es dann nicht oder nur eingeschränkt. Vor dem Termin lohnt es sich daher, in der Ordination nachzufragen.
Wie viel die Wahlarzt Kostenrückerstattung bringt
Die Kasse ersetzt 80 Prozent jenes Betrags, den sie einer Vertragsärztin oder einem Vertragsarzt für dieselbe Leistung bezahlen würde. Entscheidend ist also nicht die Höhe der Wahlarztrechnung, sondern der Kassentarif. Da Wahlarzthonorare meist deutlich über den Kassentarifen liegen, bekommt man oft nur einen kleineren Teil der tatsächlichen Kosten zurück. Wie hoch der Betrag im Einzelfall ist, hängt von der Leistung, dem Fachgebiet und dem Versicherungsträger ab.
Rechnung einreichen: Schritt für Schritt
- Rechnung und Zahlungsbestätigung aufbewahren. Die Rechnung sollte Diagnose oder Leistungsbeschreibung, Datum und Honorar enthalten.
- Einreichen lassen oder selbst einreichen. Wahlärzte sind seit Juli 2024 grundsätzlich verpflichtet, die Rechnung auf Wunsch elektronisch an die Kasse zu übermitteln. Fragen Sie in der Ordination danach.
- Alternativ selbst einreichen: online über das Portal meineSV, per App, per Post oder in einem Kundenservice der Kasse.
- Kontonummer bekanntgeben, falls die Kasse sie noch nicht hat.
- Bescheid bzw. Abrechnung abwarten und prüfen.
Rechnungen sollten möglichst zeitnah eingereicht werden. Für die Kostenerstattung gelten Fristen, die je nach Träger unterschiedlich sein können. Aktuelle Informationen gibt es bei der ÖGK, der BVAEB oder der SVS.
Wahlarzt Kostenrückerstattung bei Rezepten und Überweisungen
Rezepte von Wahlärzten können in vielen Fällen auf Kassenkosten eingelöst werden. Bei bestimmten Medikamenten ist allerdings eine chefärztliche Bewilligung nötig. Überweisungen zu Labor oder Röntgen müssen unter Umständen von der Kasse bestätigt werden, damit die Untersuchung auf e-card möglich ist. Auch hier hilft eine kurze Nachfrage bei der Kasse vorab.
Tipp: Vor einem Wahlarzttermin kann man bei der eigenen Kasse nachfragen, welcher Betrag für eine bestimmte Leistung voraussichtlich erstattet wird. So lassen sich die tatsächlichen Kosten besser abschätzen.
Aktuelle Debatte
Die Wahlarzt-Erstattung steht politisch unter Druck. Im Oktober wurde ein Papier der Dienstgeberseite in der ÖGK bekannt, das ihr Ende vorschlägt. Gesundheitsministerin und Arbeitnehmervertreter lehnen das ab. Derzeit gilt die Erstattung unverändert weiter.
Wer gesundheitliche Beschwerden hat und nicht weiß, ob ein Termin beim Hausarzt, Facharzt oder in der Ambulanz sinnvoll ist, kann sich telefonisch bei 1450 beraten lassen.
Häufige Fragen
Wie viel bekomme ich beim Wahlarzt zurück?+
80 Prozent des Kassentarifs für die gleiche Leistung. Weil Wahlarzthonorare meist höher sind, ist das oft deutlich weniger als die Rechnung.
Wie reiche ich eine Wahlarztrechnung ein?+
Am einfachsten über die Ordination, die die Rechnung auf Wunsch elektronisch übermittelt, oder selbst über meineSV, per App oder per Post.
Wie lange dauert die Rückerstattung?+
Das ist je nach Träger und Aufkommen unterschiedlich und kann einige Wochen dauern.
Hinweis: Dieser Beitrag wurde KI-unterstützt erstellt und von der Redaktion geprüft. Mehr zur Kennzeichnung
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