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Politik· Ratgeber

Volksanwaltschaft: So bringen Sie eine Beschwerde ein

Wer sich von einer Behörde ungerecht behandelt fühlt, kann sich kostenlos an die Volksanwaltschaft wenden. Wann das sinnvoll ist und wie es funktioniert.

Von Presseinfo Redaktion16. Oktober 2026, 11:26aktualisiert 22. Oktober 2026
Mappe mit Behördenschreiben als Symbolbild zur Beschwerde bei der VolksanwaltschaftKI-generiert
Mappe mit Behördenschreiben als Symbolbild zur Beschwerde bei der Volksanwaltschaft. Symbolbild, KI-generiert. Zeigt kein reales Ereignis.

Die Volksanwaltschaft ist die Anlaufstelle für alle, die sich von einer österreichischen Behörde schlecht behandelt fühlen. Sie prüft Beschwerden über die öffentliche Verwaltung kostenlos und ohne Formalitäten. Als Hilfsorgan des Parlaments berichtet sie regelmäßig an Nationalrat, Bundesrat und Landtage.

Wofür die Volksanwaltschaft zuständig ist

Die Volksanwaltschaft kontrolliert die gesamte öffentliche Verwaltung des Bundes. Außerdem ist sie für die Landes- und Gemeindeverwaltung zuständig, mit Ausnahme von Tirol und Vorarlberg, die eigene Landesvolksanwaltschaften eingerichtet haben. Typische Beschwerdefälle betreffen:

  • lange Verfahrensdauern, etwa bei Pensions-, Asyl- oder Staatsbürgerschaftsverfahren,
  • Probleme mit Sozialversicherung, AMS oder Finanzamt,
  • Bauverfahren und Streitigkeiten mit der Gemeinde,
  • Fragen der Pflege und der Unterbringung in Einrichtungen.

Nicht zuständig ist die Volksanwaltschaft für Streitigkeiten zwischen Privatpersonen und für die Rechtsprechung der unabhängigen Gerichte. Sie kann aber prüfen, ob ein Gerichtsverfahren unangemessen lange dauert.

So bringen Sie eine Beschwerde ein

Eine Beschwerde ist formlos möglich:

  1. Online über das Beschwerdeformular auf der Website der Volksanwaltschaft,
  2. per E-Mail oder Post, mit Darstellung des Problems,
  3. telefonisch über die kostenlose Servicenummer,
  4. persönlich bei einem Sprechtag in Wien oder in den Bundesländern.

Hilfreich ist es, die wichtigsten Unterlagen beizulegen, etwa Bescheide, Schreiben der Behörde und eine kurze chronologische Darstellung. Die Beschwerde kostet nichts, ein Anwalt ist nicht nötig.

Wie das Prüfverfahren abläuft

Nach Eingang prüft die Volksanwaltschaft, ob sie zuständig ist. Dann holt sie eine Stellungnahme der betroffenen Behörde ein und sichtet die Akten. Stellt sie einen Missstand fest, kann sie Empfehlungen aussprechen. Diese sind rechtlich nicht bindend, werden aber in den meisten Fällen befolgt, auch weil die Volksanwaltschaft darüber öffentlich berichtet. Die Beschwerdeführerin oder der Beschwerdeführer wird über das Ergebnis informiert.

Wichtig: Eine Beschwerde ersetzt keine Rechtsmittel. Wer gegen einen Bescheid vorgehen will, muss die Fristen für eine Beschwerde an das Verwaltungsgericht weiterhin selbst einhalten.

Volksanwaltschaft und Menschenrechte

Seit 2012 hat die Volksanwaltschaft zusätzlich den Auftrag, Menschenrechte zu schützen. Gemeinsam mit Kommissionen besucht sie Einrichtungen, in denen Menschen in ihrer Freiheit eingeschränkt sind oder werden können, etwa Gefängnisse, Pflegeheime, psychiatrische Abteilungen und Polizeianhaltezentren. Die Besuche erfolgen oft unangekündigt.

Wer die Volksanwaltschaft leitet

Die Volksanwaltschaft besteht aus drei Mitgliedern, die vom Nationalrat für sechs Jahre gewählt werden. Die drei mandatsstärksten Parteien haben das Recht, je ein Mitglied vorzuschlagen. Den Vorsitz übernehmen sie abwechselnd. Jedes Mitglied ist für bestimmte Verwaltungsbereiche zuständig.

Bevor man sich an die Volksanwaltschaft wendet, lohnt es sich, bei der zuständigen Stelle nachzufragen oder sich bei der vorgesetzten Behörde zu beschweren. Manche Probleme lassen sich so rasch lösen. Bleibt das ohne Erfolg, ist die Volksanwaltschaft der richtige nächste Schritt.

Bevor man sich an die Volksanwaltschaft wendet, lohnt es sich übrigens, bei der zuständigen Stelle nachzufragen oder sich bei der vorgesetzten Behörde zu beschweren. Manche Probleme lassen sich so rasch lösen. Bleibt das ohne Erfolg, ist die Volksanwaltschaft der richtige nächste Schritt. Ihre Jahresberichte, die im Nationalrat und in den Landtagen diskutiert werden, zeigen außerdem, in welchen Verwaltungsbereichen es besonders häufig Probleme gibt.

Häufige Fragen

Kostet eine Beschwerde bei der Volksanwaltschaft etwas?+

Nein, die Beschwerde ist kostenlos und formlos möglich. Ein Anwalt ist nicht erforderlich.

Kann die Volksanwaltschaft einen Bescheid aufheben?+

Nein, sie kann Empfehlungen aussprechen, aber keine Bescheide aufheben. Rechtsmittelfristen müssen selbst eingehalten werden.

Hinweis: Dieser Beitrag wurde KI-unterstützt erstellt und von der Redaktion geprüft. Mehr zur Kennzeichnung

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