Sanierungsbonus 2027: Fenster, Dämmung und neuer Begrünungsbonus
Ab 4. Jänner 2027 fördert der Bund wieder thermische Sanierungen – auch einzelne Bauteile wie Fenster. Neu ist ein Bonus für Verschattung und Gebäudebegrünung.
KI-generiertDer Sanierungsbonus 2027 wird breiter aufgestellt als bisher. Wie das Klimaschutzministerium mitteilte, startet die neue Sanierungsoffensive am 4. Jänner 2027. Gefördert werden dann nicht nur umfassende Sanierungen, sondern auch Teilsanierungen und einzelne Bauteile. Neu ist ein Bonus für Verschattung und Gebäudebegrünung.
Sanierungsbonus 2027: Diese Maßnahmen sind geplant
Laut Ministerium sollen folgende Maßnahmen förderfähig sein:
- umfassende Sanierungen und Teilsanierungen,
- Einzelbauteile wie Fenstertausch,
- Dämmung von Außenwänden,
- Dämmung der obersten und der untersten Geschoßdecke,
- im mehrgeschoßigen Wohnbau zusätzlich der Fenstertausch in einzelnen Wohnungen sowie Gebäudebegrünung.
Der neue Bonus für Verschattung und Begrünung reagiert auf die zunehmende Hitzebelastung. Der Sommer 2026 war laut GeoSphere Austria der heißeste der Messgeschichte.
Wer für welchen Sanierungsbonus zuständig ist
Die Zuständigkeit wird zwischen zwei Ministerien aufgeteilt. Das Wirtschaftsministerium übernimmt den Sanierungsbonus für Ein-, Zweifamilien- und Reihenhäuser aus Mitteln des Energieeffizienzfonds (90 Millionen Euro) sowie die Förderung für gemeinnützige Bauvereinigungen (50 Millionen Euro). Das Klimaschutzministerium ist für den mehrgeschoßigen Wohnbau (181 Millionen Euro) und für den Kesseltausch in allen Gebäudetypen zuständig.
Bisher mussten Projekte vorab registriert werden, was bei knappen Budgets zu Wettläufen führte. Künftig sollen Vorabregistrierungen entfallen. Das Verfahren läuft grundsätzlich in zwei Schritten: Antrag mit Genehmigung, danach die Endabrechnung. Bei rasch umsetzbaren Projekten soll eine Auftragsbestätigung die Mittel verbindlicher reservieren. Geplant ist außerdem, Zuschüsse in pauschalierten Teilbeträgen über einen bestimmten Zeitraum auszuzahlen. Die Wohnbauförderungen sollen unter einem gemeinsamen Dach gebündelt werden.
So bereiten Sie den Sanierungsbonus 2027 vor
- Energieausweis erstellen: Er zeigt den Ist-Zustand und ist für viele Förderungen Voraussetzung.
- Prioritäten setzen: Oberste Geschoßdecke und Kellerdecke sind oft günstige Maßnahmen mit großer Wirkung.
- Angebote vergleichen: Fachbetriebe für Fenster, Fassade und Dach frühzeitig anfragen, da die Nachfrage im Frühjahr steigt.
- Wohnungseigentum abstimmen: In Mehrparteienhäusern braucht es Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft.
- Landesförderung prüfen: Die Wohnbauförderungen der Länder ergänzen den Bund oft.
Welche Maßnahmen sich besonders lohnen
Fachleute raten, mit der Gebäudehülle zu beginnen, bevor die Heizung getauscht wird. Eine gedämmte oberste Geschoßdecke ist vergleichsweise günstig und reduziert die Wärmeverluste über das Dach spürbar. Neue Fenster verbessern neben der Energiebilanz auch Schallschutz und Behaglichkeit. Wer zuerst dämmt, kann die neue Heizung kleiner dimensionieren und spart damit bei Anschaffung und Betrieb. Ein durchdachtes Sanierungskonzept, das alle Schritte sinnvoll zeitlich ordnet und Gewerke koordiniert, hilft, Doppelarbeit zu vermeiden.
Was noch offen ist
Die konkreten Förderhöhen und technischen Mindestanforderungen sind noch nicht bekannt. Die finalen Förderbestimmungen und Informationsblätter sollen im Dezember 2026 beschlossen werden. Wer sanieren möchte, sollte bis dahin keine verbindlichen Aufträge unterschreiben, ohne die Fördervoraussetzungen zu kennen.
Insgesamt stehen 2027 für die thermische Sanierung 321 Millionen Euro zur Verfügung. Laut Ministerium sollen rund 90 Prozent der Wertschöpfung bei Sanierungen im Inland bleiben – ein Impuls für das regionale Baugewerbe.
Häufige Fragen
Wird 2027 auch ein einzelner Fenstertausch gefördert?+
Laut Ministerium sind Angebote für einzelne Bauteile geplant, darunter Fenster, Außenwände sowie oberste und unterste Geschoßdecken. Die genauen Bedingungen folgen in den Informationsblättern.
Brauche ich eine Vorabregistrierung?+
Laut Ankündigung sollen Vorabregistrierungen entfallen. Das Verfahren läuft künftig über Antrag mit Genehmigung und anschließende Endabrechnung.
Quelle: BMLUK – Klimaschutzministerium
Hinweis: Dieser Beitrag wurde KI-unterstützt erstellt und von der Redaktion geprüft. Mehr zur Kennzeichnung
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