Pressefotos richtig liefern: Format, Auflösung und Bildrechte
Ein gutes Pressefoto erhöht die Chance auf Berichterstattung deutlich. Welche technischen Anforderungen Redaktionen haben und wie man Bildrechte sauber klärt.
KI-generiertPressefotos entscheiden oft darüber, ob eine Meldung veröffentlicht wird und wie prominent sie platziert wird. Online wie in Print brauchen Redaktionen passende Bilder. Wer gleich mit der Presseaussendung hochwertige, rechtlich saubere Fotos liefert, erleichtert die Arbeit und erhöht die Chance auf Berichterstattung.
Pressefotos: technische Anforderungen
Für Online-Medien reichen Bilder mit einer Breite von etwa 1.500 bis 2.000 Pixeln. Für den Druck sind höhere Auflösungen nötig. Als Faustregel gelten 300 dpi in der gewünschten Druckgröße, das entspricht für ein Foto über eine halbe Zeitungsseite einer Datei mit mehreren Millionen Pixeln. Am besten stellt man eine hochauflösende Version bereit, die Redaktionen selbst verkleinern können.
Weitere Tipps:
- Dateiformat JPG in hoher Qualität, für Logos zusätzlich PNG oder Vektorformate
- Farbprofil sRGB für Online, für Print gegebenenfalls nach Absprache
- Querformat und Hochformat anbieten, weil Layouts unterschiedlich sind
- aussagekräftige Dateinamen statt „IMG_4711.jpg“
- keine Wasserzeichen, Rahmen oder eingefügten Texte
Motive, die Redaktionen nutzen
Gestellte Gruppenfotos mit Händedruck vor einer Fotowand werden selten groß gedruckt. Besser sind authentische Bilder mit Handlung: Menschen bei der Arbeit, Produkte im Einsatz, Baustellen, Veranstaltungen mit Atmosphäre. Ein Porträt der zitierten Person sollte immer verfügbar sein. Für regionale Medien, etwa im Burgenland, sind Bilder mit erkennbarem Bezug zur Region besonders interessant.
Bildnachweis und Bildunterschrift
Zu jedem Pressefoto gehört ein Bildnachweis, also die Angabe, wer das Foto gemacht hat, etwa „Foto: Name Fotograf“ oder „Foto: Unternehmen“. Außerdem sollte eine Bildunterschrift mitgeliefert werden, die beschreibt, was und wer zu sehen ist. Personen werden in der Regel von links nach rechts mit Namen und Funktion genannt.
Diese Angaben stehen am besten direkt in der Presseaussendung und zusätzlich in den Metadaten der Bilddatei. Viele Redaktionssysteme lesen die Metadaten automatisch aus.
Bildrechte klären
Wer Pressefotos weitergibt, muss die nötigen Rechte haben. Das betrifft zwei Ebenen:
- Urheberrecht: Der Fotograf oder die Fotografin hat die Rechte am Bild. Für die Weitergabe an Medien braucht das Unternehmen eine entsprechende Nutzungsvereinbarung. Das sollte schon bei der Beauftragung schriftlich geregelt werden.
- Recht am eigenen Bild: Abgebildete Personen haben einen Anspruch auf Schutz ihrer berechtigten Interessen. Bei Mitarbeitenden, Kunden oder Kindern sollte eine schriftliche Zustimmung zur Veröffentlichung eingeholt werden, besonders bei Porträts.
In der Presseaussendung sollte klar stehen, dass die Fotos im Zusammenhang mit der Meldung honorarfrei verwendet werden dürfen und welcher Bildnachweis anzugeben ist. Für andere Zwecke kann die Nutzung ausgeschlossen werden.
Fotos richtig versenden
Große Bilddateien gehören nicht in den Anhang einer Massenmail. Sie verstopfen Postfächer und landen oft im Spamfilter. Besser ist ein Link zu einem Downloadbereich auf der eigenen Website, einem Pressebereich oder einem Cloud-Ordner. Eine kleine Vorschau direkt in der Mail hilft, das Motiv schnell zu erkennen. Bei Verteilerdiensten wie APA-OTS können Fotos direkt mit der Aussendung veröffentlicht werden.
Unternehmen, die regelmäßig Pressearbeit machen, sollten auf ihrer Website einen Pressebereich mit aktuellen Fotos, Logos, Porträts der Geschäftsführung und Firmeninformationen anbieten. Veraltete Bilder, etwa von Personen, die nicht mehr im Unternehmen sind, sollten konsequent entfernt werden.
Häufige Fragen
Welche Auflösung brauchen Pressefotos?+
Für Print gelten 300 dpi in Druckgröße als Faustregel, für Online reichen etwa 1.500 bis 2.000 Pixel Breite.
Was ist ein Bildnachweis?+
Die Angabe, wer ein Foto gemacht hat oder die Rechte hält, etwa Foto: Name Fotograf.
Brauche ich die Zustimmung abgebildeter Personen?+
Bei Porträts und erkennbaren Personen sollte eine schriftliche Zustimmung zur Veröffentlichung eingeholt werden.
Hinweis: Dieser Beitrag wurde KI-unterstützt erstellt und von der Redaktion geprüft. Mehr zur Kennzeichnung
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