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Gesundheit· Ratgeber

Pflegeheim Kosten: Wer zahlt und was vom Einkommen bleibt

Ein Pflegeheimplatz kostet viel Geld. Wer zahlt, was vom eigenen Einkommen bleibt und warum das Vermögen seit 2018 geschützt ist – ein Überblick.

Von Presseinfo Redaktion9. Oktober 2026, 13:36 · Wienaktualisiert 22. Oktober 2026
Pflegeheim Kosten: Aufenthaltsraum eines modernen Pflegeheims in WienKI-generiert
Pflegeheim Kosten: Aufenthaltsraum eines modernen Pflegeheims in Wien. Symbolbild, KI-generiert. Zeigt kein reales Ereignis.

Die Pflegeheim Kosten sind für viele Familien eine große Sorge, wenn ein Angehöriger nicht mehr zu Hause betreut werden kann. In Österreich übernimmt in der Regel die öffentliche Hand den Großteil, sofern Einkommen und Pflegegeld der betroffenen Person nicht reichen. Die Details regeln die Bundesländer, die Grundprinzipien sind aber ähnlich.

Pflegeheim Kosten: So wird finanziert

Zur Finanzierung eines Platzes in einem öffentlichen oder vertraglich gebundenen Heim wird zunächst das Einkommen der Bewohnerin oder des Bewohners herangezogen. Üblich ist:

  • ein Großteil der Pension, meist 80 Prozent; die Sonderzahlungen sowie ein Teil der Pension bleiben als Taschengeld
  • das Pflegegeld bis auf einen kleinen Betrag, der als Taschengeld verbleibt
  • weitere Einkünfte wie etwa Mieterträge

Reicht das nicht aus, übernimmt das Land bzw. der Sozialhilfeträger die Differenz. Die genauen Regeln, etwa zur Höhe des Taschengelds, unterscheiden sich je nach Bundesland.

Pflegeregress: Vermögen bleibt geschützt

Seit 1. Jänner 2018 ist der sogenannte Pflegeregress abgeschafft. Das bedeutet: Für die Kosten eines Pflegeheimplatzes darf nicht mehr auf das Vermögen der pflegebedürftigen Person zugegriffen werden, also etwa auf Ersparnisse, eine Eigentumswohnung oder ein Haus. Auch Kinder und andere Angehörige werden nicht zur Kasse gebeten. Das Einkommen wird aber weiterhin herangezogen.

Das Verbot gilt für stationäre Pflegeeinrichtungen. Für andere Leistungen, etwa betreutes Wohnen oder mobile Dienste, können Länder eigene Kostenbeiträge vorsehen. Wer unsicher ist, sollte sich bei der Sozialabteilung des Landes oder der Gemeinde beraten lassen.

Neben öffentlichen Häusern gibt es private und gemeinnützige Heime. Viele haben Verträge mit dem Land, dann gelten dieselben Finanzierungsregeln. Bei rein privaten Einrichtungen ohne Vertrag muss man die Kosten unter Umständen selbst tragen. Vor der Entscheidung sollte daher klar sein, ob das Heim einen Vertrag mit dem Land hat.

Einen Pflegeheimplatz finden

  1. Beratung bei der Pflegeberatung des Landes, beim Sozialzentrum oder in Wien beim Fonds Soziales Wien.
  2. Antrag auf einen Platz stellen, meist mit ärztlichen Unterlagen und Pflegegeldbescheid.
  3. Heime besichtigen und nach Wartezeiten fragen.
  4. Übergangslösungen wie Kurzzeitpflege oder mobile Dienste einplanen.

In vielen Regionen gibt es Wartelisten. Wer früh plant, hat mehr Auswahl.

Pflegeheim Kosten und Alternativen

Nicht immer ist ein Heim die einzige Lösung. Mobile Pflege, Tageszentren, betreutes Wohnen oder eine 24-Stunden-Betreuung können je nach Pflegebedarf in Frage kommen. Die Kosten dieser Modelle unterscheiden sich stark, ebenso die Förderungen. Hilfsorganisationen wie Caritas, Hilfswerk, Volkshilfe oder Rotes Kreuz bieten kostenlose Erstberatung an.

Ein Hinweis zu Wartezeiten: In Ballungsräumen wie Wien, Graz oder Linz, aber auch in ländlichen Regionen gibt es teils Wartelisten für Heimplätze. Wer nach einem Spitalsaufenthalt nicht mehr nach Hause kann, sollte frühzeitig mit dem Entlassungsmanagement oder der Sozialarbeit im Spital sprechen. Diese helfen bei der Suche nach einer Übergangslösung und beim Antrag.

Zu den Pflegeheim Kosten gehören neben dem Grundtarif oft Zusatzleistungen wie Friseur, Fußpflege oder Telefon, die aus dem Taschengeld bezahlt werden. Es lohnt sich, beim Heim nachzufragen, was im Tagsatz enthalten ist.

Gespräch in der Familie

Der Umzug in ein Pflegeheim ist für alle Beteiligten ein großer Schritt. Wenn möglich, sollte die betroffene Person in die Entscheidung eingebunden sein. Vorsorgevollmacht und Erwachsenenvertretung regeln, wer im Bedarfsfall entscheiden darf. Medizinische Fragen klärt die Hausärztin oder der Hausarzt.

Häufige Fragen

Wer zahlt die Pflegeheim Kosten in Österreich?+

Zuerst werden Pension und Pflegegeld bis auf ein Taschengeld herangezogen. Den Rest übernimmt in der Regel das Land bzw. der Sozialhilfeträger.

Muss ich für das Pflegeheim mein Haus verkaufen?+

Nein. Seit der Abschaffung des Pflegeregresses 2018 darf auf das Vermögen für Pflegeheimkosten nicht mehr zugegriffen werden.

Müssen Kinder für das Pflegeheim der Eltern zahlen?+

Nein, Angehörige werden für die Kosten eines Pflegeheimplatzes nicht herangezogen.

Hinweis: Dieser Beitrag wurde KI-unterstützt erstellt und von der Redaktion geprüft. Mehr zur Kennzeichnung

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