Petition an den Nationalrat: So bringen Sie ein Anliegen ein
Mit einer Petition oder Bürgerinitiative können Bürgerinnen und Bürger ein Anliegen direkt ins Parlament bringen. Was es dafür braucht und wie es weitergeht.
KI-generiertEine Petition ist neben dem Volksbegehren das bekannteste Instrument, um ein Anliegen ins Parlament zu bringen. Im österreichischen Nationalrat gibt es dafür zwei Wege: die Petition, die von Abgeordneten eingebracht wird, und die Bürgerinitiative, die Bürgerinnen und Bürger mit eigenen Unterschriften starten. Beide landen im zuständigen Ausschuss.
Petition: Mit Unterstützung von Abgeordneten
Eine Petition im engeren Sinn kann nur von einem Abgeordneten zum Nationalrat oder einem Mitglied des Bundesrates eingebracht werden. Bürgerinnen und Bürger, Vereine oder Gemeinden wenden sich also an eine Abgeordnete oder einen Abgeordneten, die das Anliegen überreichen. Eine bestimmte Zahl an Unterschriften ist dafür nicht vorgeschrieben. Viele Gemeinden nutzen diesen Weg, um auf lokale Probleme aufmerksam zu machen, etwa bei Verkehrsprojekten oder der Gesundheitsversorgung.
Bürgerinitiative: 500 Unterschriften als Voraussetzung
Eine Bürgerinitiative kann direkt von Bürgerinnen und Bürgern eingebracht werden. Die wichtigsten Voraussetzungen:
- Das Anliegen muss eine Angelegenheit der Bundesgesetzgebung oder Bundesvollziehung betreffen.
- Mindestens 500 Personen müssen unterschreiben. Sie müssen das 16. Lebensjahr vollendet haben und zum Nationalrat wahlberechtigt sein.
- Eine Person übernimmt als Erstunterzeichnerin oder Erstunterzeichner die Verantwortung und ist Ansprechperson für das Parlament.
Die Unterschriften werden auf einem Unterschriftenblatt mit Name, Adresse, Geburtsdatum und Unterschrift gesammelt. Anschließend wird die Bürgerinitiative bei der Parlamentsdirektion eingereicht.
Was im Petitionsausschuss passiert
Petitionen und Bürgerinitiativen werden im Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen behandelt. Dieser kann:
- Stellungnahmen von Ministerien, Ländern oder Fachleuten einholen,
- Anhörungen abhalten, bei denen auch die Initiatorinnen und Initiatoren zu Wort kommen,
- das Anliegen einem Fachausschuss zuweisen,
- einen Bericht an das Plenum des Nationalrates erstatten oder
- die Behandlung abschließen, wenn er keinen weiteren Handlungsbedarf sieht.
Gerade die Anhörungen bieten eine Chance, das Thema öffentlich sichtbar zu machen. So hielt der Petitionsausschuss etwa am 22. Oktober 2026 eine gemeinsame Anhörung zu fünf Bürgeranliegen ab.
Petition online unterstützen
Eingebrachte Petitionen und Bürgerinitiativen werden auf der Website des Parlaments veröffentlicht. Dort kann man sie nachträglich elektronisch unterstützen. Die Zahl der Unterstützungen ist zwar rechtlich nicht bindend, zeigt den Abgeordneten aber, wie groß das öffentliche Interesse ist. Man sieht dort auch, welche Stellungnahmen eingelangt sind und wie der Stand der Beratungen ist.
Petition oder Volksbegehren: Was passt besser?
Eine Bürgerinitiative ist deutlich einfacher zu starten als ein Volksbegehren, weil nur 500 Unterschriften nötig sind. Dafür ist der politische Druck geringer. Ein Volksbegehren erfordert mehr Aufwand, wird aber im Plenum breiter diskutiert, wenn es 100.000 Unterschriften erreicht. Für lokale Anliegen, die Land oder Gemeinde betreffen, sind ohnehin die Petitionsrechte in den Bundesländern der richtige Weg – viele Landtage und auch der Wiener Gemeinderat haben eigene Petitionsverfahren.
Ein Tipp aus der Praxis: Je konkreter das Anliegen formuliert ist, desto eher wird es ernsthaft behandelt. Hilfreich sind eine klare Forderung, eine kurze Begründung mit Fakten und, wenn möglich, ein Vorschlag, welche gesetzliche Bestimmung geändert werden soll. Auch die Unterstützung durch Gemeinden, Vereine oder Fachleute kann einem Anliegen zusätzliches Gewicht verleihen.
Häufige Fragen
Wie viele Unterschriften braucht eine Bürgerinitiative?+
Eine Bürgerinitiative an den Nationalrat braucht mindestens 500 Unterschriften von Wahlberechtigten ab 16 Jahren.
Wer kann eine Petition an den Nationalrat einbringen?+
Eine Petition muss von einem Abgeordneten zum Nationalrat oder einem Mitglied des Bundesrates überreicht werden.
Hinweis: Dieser Beitrag wurde KI-unterstützt erstellt und von der Redaktion geprüft. Mehr zur Kennzeichnung
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