ÖGK Krankentransport: 87.000 Rechnungen für Selbstbehalt verschickt
Die Österreichische Gesundheitskasse verschickt ab Mitte Oktober rund 87.000 Rechnungen für geplante Krankentransporte aus dem zweiten Quartal 2026. Was Betroffene wissen müssen.
KI-generiertBeim ÖGK Krankentransport werden jetzt erstmals in großem Umfang Selbstbehalte nachträglich verrechnet: Rund 87.000 Versicherte, die im zweiten Quartal 2026 einen geplanten Transport in Anspruch genommen haben, bekommen Post von der Österreichischen Gesundheitskasse. Das berichtete VIENNA.AT am 13. Oktober. Betroffen sind vor allem Menschen, die regelmäßig zu Therapien gebracht werden.
Warum der ÖGK Krankentransport jetzt Geld kostet
Seit Juli 2025 gilt für bestimmte geplante Krankentransporte ein Selbstbehalt. Er wird nicht sofort bei der Fahrt kassiert, sondern im Nachhinein eingehoben. Die nun versendeten Rechnungen betreffen Fahrten aus dem Zeitraum April bis Juni 2026. Zugestellt wird in Etappen: zuerst elektronisch, danach per Brief. Laut Bericht erhalten nur rund fünf Prozent der Betroffenen die Rechnung auf elektronischem Weg, der Großteil kommt also klassisch mit der Post.
Die Höhe des Selbstbehalts orientiert sich an der Rezeptgebühr und hängt davon ab, ob bei der Fahrt eine Sanitäterin oder ein Sanitäter an Bord war. Pro Kalenderjahr werden höchstens 28 Fahrten verrechnet. Als Rechenbeispiel nennt der Bericht 151 Euro für zehn kostenpflichtige Fahrten mit Sanitäter.
Wer vom Selbstbehalt befreit ist
Nicht jede Fahrt ist betroffen. Ausgenommen sind:
- medizinisch notwendige, zeitkritische Transporte, also etwa Notfälle
- Kinder
- Personen, die generell von der Rezeptgebühr befreit sind
Wer eine Rezeptgebührenbefreiung hat, sollte daher die Rechnung genau prüfen. Wurde die Befreiung nicht berücksichtigt, empfiehlt sich eine rasche Rückmeldung bei der ÖGK, am besten schriftlich und mit Kopie des Befreiungsbescheids. Auch wer unsicher ist, ob eine Fahrt als zeitkritisch eingestuft wurde, kann bei der Kasse nachfragen.
Fristen und Ratenzahlung beim ÖGK Krankentransport
Für die Bezahlung gilt eine Frist von 30 Tagen. Wer nicht zahlt, bekommt zunächst eine Zahlungserinnerung. Bei offenen Beträgen über 151 Euro ist laut ÖGK eine Ratenzahlung möglich. Gerade Menschen mit vielen Therapiefahrten, etwa zur Dialyse oder zur Strahlentherapie, können so die Belastung strecken. Ein entsprechender Antrag sollte innerhalb der Zahlungsfrist gestellt werden.
Der Bericht weist auch darauf hin, dass möglicherweise Versicherte in Vorarlberg betroffen sind. Grundsätzlich gilt die Regelung aber für ÖGK-Versicherte in ganz Österreich. Wer bei einem anderen Träger versichert ist, etwa bei der BVAEB oder der SVS, sollte sich direkt dort nach den geltenden Regeln erkundigen.
Was Betroffene jetzt tun können
Praktisch empfiehlt sich folgender Ablauf:
- Rechnung auf Zeitraum, Zahl der Fahrten und Art des Transports prüfen.
- Abgleichen, ob eine Befreiung von der Rezeptgebühr vorliegt.
- Bei Unklarheiten die ÖGK kontaktieren, Belege aufheben.
- Bei höheren Beträgen rechtzeitig um Ratenzahlung ansuchen.
Die Regelung ist politisch umstritten. Hilfsorganisationen kritisieren seit Längerem, dass Selbstbehalte gerade chronisch kranke und pflegebedürftige Menschen treffen. Die Kasse wiederum steht unter erheblichem finanziellen Druck und sucht nach Einsparungen. Für Versicherte ist vor allem wichtig, die Fristen einzuhalten und mögliche Befreiungen geltend zu machen. Wer gesundheitliche Fragen zu seiner Therapie hat, wendet sich an die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Selbstbehalt beim ÖGK Krankentransport?+
Er richtet sich nach der Rezeptgebühr und danach, ob ein Sanitäter an Bord war. Laut Bericht ergeben zehn Fahrten mit Sanitäter rund 151 Euro.
Wer muss für Krankentransporte nichts zahlen?+
Befreit sind zeitkritische, medizinisch notwendige Transporte, Kinder sowie Personen mit Rezeptgebührenbefreiung.
Kann ich die Rechnung in Raten zahlen?+
Ja, bei offenen Beträgen über 151 Euro ist laut ÖGK eine Ratenzahlung möglich. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage.
Quelle: VIENNA.AT
Hinweis: Dieser Beitrag wurde KI-unterstützt erstellt und von der Redaktion geprüft. Mehr zur Kennzeichnung
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