Kündigungsfristen in Österreich: Was für Angestellte und Arbeiter gilt
Seit der Angleichung gelten für Arbeiter und Angestellte grundsätzlich dieselben Kündigungsfristen. Wie lange sie dauern und welche Ausnahmen es gibt.
KI-generiertKündigungsfristen regeln, wie lange ein Arbeitsverhältnis nach der Kündigung noch besteht. In Österreich wurden die Fristen für Arbeiter und Angestellte schrittweise angeglichen. Seit Oktober 2021 gelten grundsätzlich für beide Gruppen die Regeln des Angestelltengesetzes. Es gibt jedoch Ausnahmen, etwa für Branchen mit vielen Saisonbetrieben.
Kündigungsfristen bei Kündigung durch den Arbeitgeber
Kündigt der Arbeitgeber, hängt die Frist von der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab:
- im ersten und zweiten Dienstjahr: sechs Wochen
- ab dem dritten Dienstjahr: zwei Monate
- ab dem sechsten Dienstjahr: drei Monate
- ab dem 16. Dienstjahr: vier Monate
- ab dem 26. Dienstjahr: fünf Monate
Gekündigt werden kann grundsätzlich nur zum Quartalsende. Im Arbeitsvertrag kann aber vereinbart werden, dass die Kündigung auch zum 15. oder zum Letzten eines Monats möglich ist. Kollektivverträge können für Branchen mit überwiegend Saisonbetrieben abweichende, kürzere Fristen festlegen, etwa im Tourismus.
Kündigung durch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Wer selbst kündigt, hat grundsätzlich eine Kündigungsfrist von einem Monat, und zwar zum Monatsletzten. Diese Frist kann vertraglich verlängert werden, aber höchstens auf die Dauer, die auch für den Arbeitgeber gilt. Viele Arbeitsverträge enthalten solche Regelungen, daher lohnt sich ein genauer Blick in den eigenen Vertrag und den anwendbaren Kollektivvertrag.
Probezeit und befristete Verträge
Während der Probezeit, die höchstens einen Monat dauern darf, können beide Seiten das Arbeitsverhältnis jederzeit ohne Frist und ohne Angabe von Gründen beenden. Bei Lehrlingen gelten eigene Regeln. Befristete Arbeitsverhältnisse enden automatisch mit Ablauf der Befristung. Eine vorzeitige Kündigung ist nur möglich, wenn das ausdrücklich vereinbart wurde und die Befristung entsprechend lang ist.
Einvernehmliche Auflösung und Entlassung
Neben der Kündigung gibt es die einvernehmliche Auflösung. Dabei vereinbaren beide Seiten ein Ende des Arbeitsverhältnisses, Fristen und Termine müssen nicht eingehalten werden. Arbeitnehmer sollten vorher prüfen, welche Folgen das etwa für das Arbeitslosengeld hat, und sich im Zweifel beraten lassen.
Eine Entlassung oder ein vorzeitiger Austritt beendet das Arbeitsverhältnis sofort. Dafür braucht es einen wichtigen Grund, etwa grobe Pflichtverletzungen. Ob dieser vorliegt, landet nicht selten vor dem Arbeits- und Sozialgericht.
Was während der Kündigungsfrist gilt
Während der Frist läuft das Arbeitsverhältnis normal weiter, das Gehalt ist zu zahlen und Urlaub kann verbraucht werden. Bei Kündigung durch den Arbeitgeber steht in der Regel eine Freizeit für die Jobsuche zu, die sogenannte Postensuchtage, meist ein Fünftel der wöchentlichen Arbeitszeit. Der Arbeitgeber kann Beschäftigte auch dienstfrei stellen, muss dann aber weiterhin bezahlen.
Wichtige Tipps zum Schluss:
- Kündigung immer nachweisbar aussprechen, am besten schriftlich
- Fristen und Termine im Vertrag und Kollektivvertrag prüfen
- Bei Kündigung durch den Arbeitgeber rasch beim AMS melden
- Ansprüche wie Urlaubsersatzleistung und Sonderzahlungen kontrollieren
- Bei Unklarheiten die Arbeiterkammer, im Burgenland etwa die AK Burgenland, kontaktieren
Die genaue Rechtslage hängt immer vom Einzelfall und vom anwendbaren Kollektivvertrag ab.
Häufige Fragen
Wie lange ist die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer in Österreich?+
Grundsätzlich ein Monat zum Monatsletzten, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist.
Gelten für Arbeiter und Angestellte dieselben Fristen?+
Seit Oktober 2021 grundsätzlich ja. Kollektivverträge für Saisonbranchen können Ausnahmen vorsehen.
Kann ich in der Probezeit ohne Frist kündigen?+
Ja, während der höchstens einmonatigen Probezeit können beide Seiten jederzeit ohne Frist beenden.
Hinweis: Dieser Beitrag wurde KI-unterstützt erstellt und von der Redaktion geprüft. Mehr zur Kennzeichnung
Der Presseinfo-Brief
Die wichtigsten Nachrichten aus Österreich, jeden Morgen kostenlos im Postfach.
Mehr aus Wirtschaft
KI-generiertMessenger statt SMS: Österreicher tippen 25,5 Milliarden Chats
Rund 25,5 Milliarden Chatnachrichten, aber nur 192 Millionen SMS: Die neuen RTR-Berichte zeigen, wie stark Messenger-Apps SMS und klassische Handytelefonate verdrängen.
22. Oktober 2026
KI-generiertPresseinfo.at startet: Neues Portal für Nachrichten und Presseaussendungen aus Österreich
Das Wiener Medienunternehmen Digital Denker bringt mit Presseinfo.at ein Portal für Nachrichten, Ratgeber und Presseaussendungen aus allen neun Bundesländern online.
Digital Denker e.U. · 21. Oktober 2026 · Wien
KI-generiertPressekonferenz organisieren: Ablauf, Einladung und Checkliste
Eine Pressekonferenz ist aufwendig und lohnt sich nur bei echten Neuigkeiten. Wie Unternehmen sie richtig planen, einladen und durchführen.
21. Oktober 2026 · Kärnten
KI-generiertBrutto netto Gehalt Österreich: So wird Ihr Lohn berechnet
Vom Bruttogehalt bleibt netto deutlich weniger übrig. Wie sich Sozialversicherung und Lohnsteuer zusammensetzen und warum Urlaubs- und Weihnachtsgeld begünstigt sind.
20. Oktober 2026 · Kärnten