Klima-Sozialplan: Regierung beschließt Einreichung bei der EU
Der Ministerrat hat die Einreichung des Klima-Sozialplans 2026–2032 beschlossen. Mit EU-Mitteln sollen einkommensschwache Haushalte bei Sanierung und Mobilität unterstützt werden.
KI-generiertDer Klima-Sozialplan Österreichs ist auf dem Weg nach Brüssel. Der Ministerrat hat am 21. Oktober 2026 die Vorlage und Umsetzung des Klima-Sozialplans für die Jahre 2026 bis 2032 beschlossen. Der Plan regelt, wie Österreich Mittel aus dem EU-Klima-Sozialfonds einsetzt.
Wozu der Klima-Sozialplan dient
Hintergrund ist das neue EU-Emissionshandelssystem für Gebäude und Straßenverkehr, kurz ETS2. Es soll den CO2-Ausstoß beim Heizen mit fossilen Brennstoffen und beim Tanken bepreisen. Damit das nicht vor allem Menschen mit geringem Einkommen trifft, hat die EU einen Klima-Sozialfonds eingerichtet. Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) 2023/955.
Jeder Mitgliedstaat muss einen Klima-Sozialplan vorlegen, um an die Mittel zu kommen. Darin muss er Maßnahmen für besonders betroffene Gruppen festlegen: benachteiligte Haushalte, energiearme Haushalte, von Mobilitätsarmut betroffene Menschen sowie benachteiligte Kleinstunternehmen.
Wie viel Geld der Klima-Sozialplan bringt
Laut Finanzministerium stehen Österreich aus dem Klima-Sozialfonds bis zu 577,8 Millionen Euro zur Verfügung. Hinzu kommt ein nationaler Kofinanzierungsanteil von mindestens 25 Prozent der geschätzten Gesamtkosten. Insgesamt ergibt das rund 770,4 Millionen Euro, die bis 2032 eingesetzt werden können.
Geplante Maßnahmen: Sanierung, Heizung, Mobilität
Ein technischer Entwurf vom August 2026 sieht sieben Investitionsmaßnahmen vor:
- Gebäude (vier Maßnahmen): thermische Sanierung und Heizungstausch für vulnerable und einkommensschwache Haushalte, sowohl in Einfamilien- als auch in Mehrparteienhäusern, dazu eine gezielte Energieberatung.
- Verkehr (drei Maßnahmen): emissionsfreie Fahrzeuge für benachteiligte Regionen und für Kleinstunternehmen sowie Rad- und Fußwege in benachteiligten Gebieten.
Zum Entwurf gab es zwei öffentliche Konsultationen, im Sommer 2025 und im Sommer 2026. Die Stellungnahmen aus der zweiten Runde wurden laut Ministerium ausgewertet.
Was der Klima-Sozialplan für Haushalte bedeutet
Für Mieterinnen, Mieter und Eigentümer mit geringem Einkommen könnten sich in den kommenden Jahren neue Förderschienen ergeben, etwa für den Umstieg von Öl- oder Gasheizungen. Welche Programme konkret kommen, wie hoch die Zuschüsse sind und wo man sie beantragt, ist aber erst nach der Genehmigung durch die EU-Kommission und der Ausgestaltung der einzelnen Förderungen klar. Bis dahin gelten die bestehenden Förderungen von Bund und Ländern.
Für Gemeinden in strukturschwachen Regionen ist vor allem der Verkehrsteil interessant: Investitionen in Rad- und Fußwege sowie emissionsfreie Mobilität könnten dort mitfinanziert werden. Wer eine Sanierung oder einen Heizungstausch plant, sollte die Entwicklung beobachten und sich bei den Energieberatungsstellen des jeweiligen Bundeslandes informieren.
Der Klima-Sozialplan ist Teil einer breiteren Klimapolitik auf EU-Ebene. Die EU-Kommission prüft die eingereichten Pläne und kann Änderungen verlangen, bevor Gelder fließen.
Klima-Sozialplan und ETS2: Der Zeitplan
Der Emissionshandel für Gebäude und Verkehr soll auf EU-Ebene in den kommenden Jahren starten. Damit die Unterstützung rechtzeitig greift, sollen Mittel aus dem Klima-Sozialfonds bereits vorab fließen können. Österreich hat in Teilbereichen schon Erfahrung mit CO2-Bepreisung: Seit 2022 gilt die nationale CO2-Bepreisung, deren Einnahmen teilweise über den Klimabonus zurückgegeben wurden, bevor dieser im Zuge der Budgetkonsolidierung abgeschafft wurde. Mit dem ETS2 wird die Bepreisung künftig europaweit einheitlich geregelt.
Häufige Fragen
Was ist der Klima-Sozialplan?+
Der Plan legt fest, wie Österreich Mittel aus dem EU-Klima-Sozialfonds verwendet, um einkommensschwache Haushalte und Kleinstunternehmen bei steigenden CO2-Kosten zu unterstützen.
Wie viel Geld steht im Klima-Sozialplan zur Verfügung?+
Bis zu 577,8 Millionen Euro kommen von der EU, mit nationaler Kofinanzierung sind es rund 770,4 Millionen Euro bis 2032.
Quelle: Bundeskanzleramt – 67. Ministerrat
Hinweis: Dieser Beitrag wurde KI-unterstützt erstellt und von der Redaktion geprüft. Mehr zur Kennzeichnung
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