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Wirtschaft· Ratgeber

Insolvenzverfahren Österreich: Konkurs oder Sanierung – der Ablauf

Konkurs, Sanierungsverfahren, Eigenverwaltung: Wer zahlungsunfähig wird, hat mehrere Wege. Ein Überblick über Antrag, Fristen, Quoten und die Folgen für Beschäftigte.

Von Presseinfo Redaktion25. September 2026, 09:21aktualisiert 22. Oktober 2026
Insolvenzverfahren Österreich: Schreibtisch mit Ordnern und Füllfeder in einer KanzleiKI-generiert
Insolvenzverfahren Österreich: Schreibtisch mit Ordnern und Füllfeder in einer Kanzlei. Symbolbild, KI-generiert. Zeigt kein reales Ereignis.

Ein Insolvenzverfahren Österreich wird beim zuständigen Landesgericht geführt, in Wien beim Handelsgericht. Ziel ist es, das Vermögen eines zahlungsunfähigen oder überschuldeten Unternehmens geordnet zu verwerten oder das Unternehmen zu sanieren. Das österreichische Recht kennt dafür im Wesentlichen zwei Wege: den Konkurs und das Sanierungsverfahren.

Wann ein Insolvenzverfahren Österreich nötig ist

Ein Insolvenzantrag ist zu stellen, wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig ist, also seine fälligen Schulden nicht mehr bezahlen kann und sich daran in absehbarer Zeit nichts ändert. Bei Kapitalgesellschaften wie der GmbH ist zusätzlich die Überschuldung ein Insolvenzgrund. Die Geschäftsführung muss den Antrag ohne schuldhaftes Zögern stellen, spätestens aber binnen 60 Tagen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit. Wer zu lange wartet, riskiert eine persönliche Haftung und strafrechtliche Folgen.

Auch Gläubiger, etwa Lieferanten, die Krankenkasse oder das Finanzamt, können einen Antrag stellen.

Konkursverfahren: Verwertung des Vermögens

Im Konkursverfahren bestellt das Gericht einen Insolvenzverwalter. Er übernimmt die Verwaltung, prüft die angemeldeten Forderungen und verwertet das Vermögen. Der Erlös wird nach Abzug der Verfahrenskosten an die Gläubiger verteilt. Meist wird das Unternehmen am Ende geschlossen. Möglich ist aber auch, dass Teile oder der ganze Betrieb an einen Investor verkauft werden.

Auch im Konkurs kann der Schuldner einen Sanierungsplan anbieten. Wird er angenommen, kann das Unternehmen weiter bestehen.

Sanierungsverfahren mit und ohne Eigenverwaltung

Beim Sanierungsverfahren steht die Fortführung im Vordergrund. Der Schuldner bietet den Gläubigern einen Sanierungsplan an. Die Mindestquote beträgt 20 Prozent der Forderungen, zahlbar innerhalb von zwei Jahren. Die Mehrheit der anwesenden Gläubiger muss zustimmen, und zwar sowohl nach Köpfen als auch nach der Höhe der Forderungen.

Bietet der Schuldner mindestens 30 Prozent an und legt er bereits mit dem Antrag einen vollständigen Finanzplan vor, kann er ein Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung beantragen. Dann bleibt die Geschäftsführung im Amt und wird nur von einem Sanierungsverwalter überwacht.

Folgen für Beschäftigte und Gläubiger

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gibt es einen wichtigen Schutz: Offene Löhne, Gehälter und Abfertigungen werden unter bestimmten Voraussetzungen aus dem Insolvenz-Entgelt-Fonds bezahlt. Den Antrag stellen Betroffene bei der IEF-Service GmbH, unterstützt von Arbeiterkammer oder Gewerkschaft. Dafür gelten Fristen, die man nicht versäumen sollte.

Gläubiger melden ihre Forderungen beim Insolvenzgericht an. Wichtige Schritte im Überblick:

  1. Insolvenz in der Ediktsdatei prüfen und Aktenzeichen notieren
  2. Forderung schriftlich mit Belegen anmelden, Fristen beachten
  3. Prüfungstagsatzung abwarten, bei der die Forderungen anerkannt oder bestritten werden
  4. Über den Sanierungsplan abstimmen oder sich vertreten lassen

Frühzeitig Hilfe holen

Je früher ein Unternehmen Probleme erkennt, desto besser die Chancen auf eine Sanierung. Steuerberater, Rechtsanwälte und die Wirtschaftskammer bieten Beratung. Gläubigerschutzverbände wie KSV1870, AKV oder Creditreform vertreten Gläubiger in den Verfahren. Die genauen Voraussetzungen und Fristen sollten im Einzelfall immer mit Fachleuten geklärt werden.

Für Selbstständige und Ein-Personen-Unternehmen ist zudem wichtig: Betrifft die Insolvenz einen Einzelunternehmer oder eine Einzelunternehmerin, haftet die Person mit ihrem gesamten Privatvermögen. Hier kommen je nach Situation ein Sanierungsverfahren oder später auch ein Schuldenregulierungsverfahren in Frage. Bei einer GmbH ist die Haftung grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, Geschäftsführer können aber bei Pflichtverletzungen persönlich haften.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Konkurs und Sanierungsverfahren?+

Im Konkurs wird das Vermögen meist verwertet und der Betrieb geschlossen. Im Sanierungsverfahren soll das Unternehmen mit einem Sanierungsplan weitergeführt werden.

Wie hoch muss die Quote beim Sanierungsplan sein?+

Mindestens 20 Prozent innerhalb von zwei Jahren, bei Eigenverwaltung mindestens 30 Prozent.

Wer zahlt Löhne, wenn der Arbeitgeber insolvent ist?+

Offene Ansprüche werden unter bestimmten Voraussetzungen aus dem Insolvenz-Entgelt-Fonds bezahlt. Der Antrag geht an die IEF-Service GmbH.

Hinweis: Dieser Beitrag wurde KI-unterstützt erstellt und von der Redaktion geprüft. Mehr zur Kennzeichnung

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