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Wirtschaft· Ratgeber

Gewerbe anmelden in Österreich: Ablauf, Kosten und Unterlagen

Wer selbstständig arbeiten will, braucht meist eine Gewerbeberechtigung. Wie die Anmeldung funktioniert, welche Unterlagen nötig sind und was es kostet.

Von Presseinfo Redaktion24. September 2026, 12:18 · Niederösterreichaktualisiert 22. Oktober 2026
Gewerbe anmelden: Eingang einer Bezirkshauptmannschaft in einer niederösterreichischen KleinstadtKI-generiert
Gewerbe anmelden: Eingang einer Bezirkshauptmannschaft in einer niederösterreichischen Kleinstadt. Symbolbild, KI-generiert. Zeigt kein reales Ereignis.

Wer in Österreich selbstständig tätig werden will, muss in vielen Fällen ein Gewerbe anmelden. Die Gewerbeordnung regelt, welche Tätigkeiten dafür eine Berechtigung brauchen. Ausgenommen sind etwa freie Berufe wie Ärztinnen, Rechtsanwälte oder Künstler sowie Neue Selbständige, die keine Gewerbeberechtigung benötigen. Für alle anderen gilt: Erst anmelden, dann loslegen.

Gewerbe anmelden: frei oder reglementiert?

Die Gewerbeordnung unterscheidet zwei Arten von Gewerben:

  • Freie Gewerbe dürfen ohne besonderen Befähigungsnachweis ausgeübt werden. Beispiele sind Handelsgewerbe, Werbeagenturen, viele Dienstleistungen in der Datenverarbeitung oder Hausbetreuung.
  • Reglementierte Gewerbe erfordern einen Befähigungsnachweis, etwa eine Meisterprüfung, eine Befähigungsprüfung oder einschlägige Ausbildung und Praxis. Dazu zählen zum Beispiel Baumeister, Elektrotechnik, Installateure, Friseure oder Unternehmensberatung.

Für einige reglementierte Gewerbe wird zusätzlich die Zuverlässigkeit geprüft. Welche Gewerbe genau dazugehören, findet man im Gewerbeinformationssystem GISA und bei der Wirtschaftskammer.

Wo und wie die Anmeldung erfolgt

Zuständig ist die Gewerbebehörde am Standort: In Niederösterreich und den anderen Bundesländern ist das die Bezirkshauptmannschaft, in Statutarstädten der Magistrat, in Wien das Magistratische Bezirksamt. Die Anmeldung kann persönlich, beim Gründerservice der Wirtschaftskammer oder online über das Unternehmensserviceportal USP erfolgen. Für die Online-Variante braucht man die ID Austria.

Typischerweise werden benötigt:

  1. Ausweis oder Reisepass
  2. bei Nicht-EU-Bürgern ein Aufenthaltstitel, der selbstständige Tätigkeit erlaubt
  3. bei reglementierten Gewerben der Befähigungsnachweis
  4. bei längerer Wohnsitzdauer im Ausland Strafregisterbescheinigungen
  5. Angaben zum Standort und zur genauen Bezeichnung des Gewerbes

Die Gewerbeberechtigung entsteht bei freien Gewerben grundsätzlich mit der Anmeldung. Bei manchen reglementierten Gewerben darf erst nach Bescheid der Behörde begonnen werden.

Kosten der Gewerbeanmeldung

Für Neugründer ist die Gewerbeanmeldung häufig gebührenfrei, wenn die Voraussetzungen des Neugründungs-Förderungsgesetzes erfüllt sind. Dafür muss vorab eine Beratung, etwa beim Gründerservice, erfolgen und ein Formular bestätigt werden. Ohne diese Befreiung fallen Verwaltungsabgaben und Gebühren an. Die aktuellen Beträge erfahren Gründer bei der Behörde oder der Wirtschaftskammer.

Was nach der Anmeldung passiert

Mit der Gewerbeanmeldung wird man automatisch Mitglied der Wirtschaftskammer und in der Regel bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) pflichtversichert. Die Meldung an das Finanzamt muss man selbst erledigen: Neue Unternehmer müssen die Aufnahme der Tätigkeit binnen eines Monats melden. Dafür gibt es das Formular Verf24 oder die elektronische Meldung.

Bei Gewerben mit Betriebsanlage, etwa einer Werkstatt oder einem Lokal, kann zusätzlich eine Betriebsanlagengenehmigung nötig sein. Auch Baurecht und Flächenwidmung spielen dann eine Rolle.

Tipps für den Start

  • Gewerbewortlaut genau festlegen, damit alle geplanten Tätigkeiten gedeckt sind
  • prüfen, ob ein Befähigungsnachweis nötig ist oder ein gewerberechtlicher Geschäftsführer bestellt werden kann
  • Beratung beim Gründerservice nutzen, um die Gebührenbefreiung zu sichern
  • Versicherungsschutz und Haftung vor dem ersten Auftrag klären

Wer unsicher ist, welche Berechtigung für die geplante Tätigkeit nötig ist, sollte vorab die Wirtschaftskammer oder einen spezialisierten Dienstleister für Gewerbe- und Konzessionsfragen kontaktieren.

Nach erfolgreicher Anmeldung wird die Berechtigung im GISA eingetragen. Ein GISA-Auszug dient als Nachweis gegenüber Kunden, Banken und Behörden. Auch spätere Änderungen, etwa ein neuer Standort, eine weitere Betriebsstätte oder das Ruhendmelden des Gewerbes, werden über die Gewerbebehörde oder online abgewickelt. Wer das Gewerbe vorübergehend nicht ausübt, kann es bei der Wirtschaftskammer ruhend melden und spart so unter Umständen Beiträge.

Häufige Fragen

Was kostet eine Gewerbeanmeldung in Österreich?+

Für Neugründer ist sie bei Erfüllung des Neugründungs-Förderungsgesetzes oft gebührenfrei. Sonst fallen Abgaben an, deren Höhe die Behörde nennt.

Kann ich ein Gewerbe online anmelden?+

Ja, über das Unternehmensserviceportal USP mit ID Austria.

Was ist der Unterschied zwischen freiem und reglementiertem Gewerbe?+

Freie Gewerbe brauchen keinen Befähigungsnachweis, reglementierte Gewerbe schon, etwa eine Meister- oder Befähigungsprüfung.

Hinweis: Dieser Beitrag wurde KI-unterstützt erstellt und von der Redaktion geprüft. Mehr zur Kennzeichnung

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