Gehaltsverhandlung: Tipps für mehr Gehalt in Österreich
Wer mehr verdienen will, muss gut vorbereitet ins Gespräch gehen. Wie man realistische Ziele setzt, den Kollektivvertrag nutzt und Argumente richtig einsetzt.
KI-generiertEine Gehaltsverhandlung ist für viele Beschäftigte unangenehm. Dabei lohnt sich gute Vorbereitung: Schon ein moderates Plus beim Monatsgehalt summiert sich über die Jahre, zumal in Österreich in der Regel 14 Gehälter ausbezahlt werden. In Zeiten hoher Inflation ist das Thema zudem besonders aktuell.
Gehaltsverhandlung: der Kollektivvertrag als Basis
Für die meisten Arbeitsverhältnisse in Österreich gilt ein Kollektivvertrag. Er legt Mindestgehälter fest, die von Einstufung, Verwendungsgruppe und Berufsjahren abhängen. Jährlich verhandeln Gewerkschaften und Arbeitgeber über die Erhöhung dieser Mindestgehälter und oft auch der Ist-Gehälter. Diese Erhöhung bekommt man automatisch.
Bei einer individuellen Gehaltsverhandlung geht es daher meist um eine Überzahlung über dem Kollektivvertrag oder um eine höhere Einstufung. Ein erster Schritt ist, die eigene Einstufung zu prüfen. Stimmen Verwendungsgruppe und angerechnete Vordienstzeiten? Manchmal liegt hier bereits ein Anspruch auf mehr Geld.
Den eigenen Marktwert kennen
Wer verhandelt, braucht eine realistische Zahl. Hilfreich sind:
- Gehaltsrechner und Gehaltsstudien von Arbeiterkammer, Gewerkschaften und Jobplattformen
- die Gehaltsangaben in Stellenanzeigen, die in Österreich verpflichtend das kollektivvertragliche Mindestentgelt und eine mögliche Überzahlung nennen müssen
- Gespräche mit Kolleginnen und Kollegen in der Branche
Regionale Unterschiede spielen ebenfalls eine Rolle. In Oberösterreich zahlen etwa Industriebetriebe oft anders als kleinere Dienstleister.
Gute Argumente sammeln
Entscheidend sind Leistungen, nicht persönliche Bedürfnisse. Gute Argumente sind:
- zusätzliche Aufgaben und Verantwortung seit der letzten Erhöhung
- konkrete Erfolge, etwa gewonnene Kunden, eingesparte Kosten oder abgeschlossene Projekte
- neue Qualifikationen und Weiterbildungen
- Marktvergleich mit ähnlichen Positionen
Weniger überzeugend sind Hinweise auf gestiegene Lebenshaltungskosten oder private Ausgaben. Sie sind zwar nachvollziehbar, aber kein Grund für den Arbeitgeber, mehr zu zahlen.
Der richtige Zeitpunkt
Gute Gelegenheiten sind das jährliche Mitarbeitergespräch, der Abschluss eines erfolgreichen Projekts oder die Übernahme neuer Aufgaben. Ungünstig sind Phasen, in denen das Unternehmen gerade Personal abbaut oder schwierige Zahlen meldet. Es empfiehlt sich, um einen eigenen Termin zu bitten statt zwischen Tür und Angel zu fragen.
Im Gespräch: klar und vorbereitet
Nennen Sie eine konkrete Zahl, am besten als Bruttomonatsgehalt, und setzen Sie den Einstieg leicht über Ihrem Ziel an. Hören Sie die Antwort ab, ohne sofort nachzugeben. Kommt ein Nein, fragen Sie nach den Gründen und nach Bedingungen für eine Erhöhung zu einem späteren Zeitpunkt. Halten Sie Vereinbarungen schriftlich fest.
Ist beim Grundgehalt wenig Spielraum, können andere Leistungen verhandelt werden: zusätzliche Weiterbildung, Homeoffice-Tage, ein Jobticket, Prämien oder mehr Urlaub. Steuerlich begünstigte Benefits wie Essensgutscheine oder Zuschüsse zum öffentlichen Verkehr können netto mehr bringen als eine kleine Bruttoerhöhung. Was davon steuerfrei ist, hängt von den aktuellen Regeln ab.
Betriebsrat und Arbeiterkammer beraten bei Fragen zur Einstufung und zum Kollektivvertrag kostenlos.
Ein letzter Tipp: Üben Sie das Gespräch vorher, etwa mit einer vertrauten Person. Wer seine Argumente einmal laut ausgesprochen hat, wirkt im echten Gespräch souveräner. Notieren Sie sich außerdem Ihre Untergrenze, also den Betrag, unter dem Sie nicht zustimmen wollen. Und bleiben Sie in jedem Fall sachlich: Auch wenn das Ergebnis nicht wie erhofft ausfällt, ist ein gutes Verhältnis zur Führungskraft die Basis für die nächste Verhandlung.
Häufige Fragen
Wann ist der beste Zeitpunkt für eine Gehaltsverhandlung?+
Etwa beim Mitarbeitergespräch, nach einem erfolgreichen Projekt oder bei Übernahme neuer Aufgaben.
Muss mein Gehalt über dem Kollektivvertrag liegen?+
Nein, der Kollektivvertrag legt das Mindestgehalt fest. Eine Überzahlung ist Verhandlungssache.
Wo finde ich Vergleichswerte für mein Gehalt?+
In Gehaltsrechnern von AK und Jobplattformen, in Stellenanzeigen und im jeweiligen Kollektivvertrag.
Hinweis: Dieser Beitrag wurde KI-unterstützt erstellt und von der Redaktion geprüft. Mehr zur Kennzeichnung
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