EU-Wahl in Österreich: Wahlrecht, Mandate und Ablauf
Alle fünf Jahre wählt Österreich seine Abgeordneten zum Europäischen Parlament. Wer wahlberechtigt ist und wie die Stimmen in Mandate umgerechnet werden.
KI-generiertDie EU-Wahl bestimmt, wer Österreich im Europäischen Parlament vertritt. Sie findet alle fünf Jahre statt, zuletzt im Juni 2024. Die nächste reguläre Europawahl ist 2029 vorgesehen. Viele Regeln ähneln der Nationalratswahl, es gibt aber wichtige Unterschiede – vor allem beim Wahlrecht von EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern.
Wer bei der EU-Wahl in Österreich wählen darf
Wahlberechtigt sind:
- österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, auch wenn sie im Ausland leben und in der Wählerevidenz eingetragen sind;
- Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedstaaten mit Hauptwohnsitz in Österreich, die mindestens 16 Jahre alt sind und sich in die Europäische Wählerevidenz ihrer Gemeinde eintragen lassen.
EU-Bürgerinnen und EU-Bürger müssen sich entscheiden: Sie dürfen bei einer EU-Wahl nur einmal wählen, entweder in Österreich oder in ihrem Herkunftsland. Eine doppelte Stimmabgabe ist strafbar.
So viele Abgeordnete stellt Österreich
Das Europäische Parlament hat derzeit 720 Mitglieder. Österreich stellt seit der Wahl 2024 insgesamt 20 Abgeordnete. Die Sitze werden nach Bevölkerungsgröße der Mitgliedstaaten verteilt, wobei kleinere Länder im Verhältnis mehr Sitze bekommen. Gewählt wird in Österreich in einem einzigen bundesweiten Wahlkreis.
Auf dem Stimmzettel kreuzt man eine Partei an. Zusätzlich kann man einer Kandidatin oder einem Kandidaten dieser Partei eine Vorzugsstimme geben, indem man den Namen oder die Reihungsnummer einträgt. Wer genügend Vorzugsstimmen erhält, kann auf der Liste nach vorne rücken. Die Hürde für den Einzug einer Partei liegt bei vier Prozent der gültigen Stimmen.
Briefwahl und Wahlkarte bei der EU-Wahl
Auch bei der EU-Wahl kann man mit Wahlkarte per Brief wählen. Die Wahlkarte wird bei der Gemeinde beantragt, in der man im Wählerverzeichnis steht. Die Fristen entsprechen jenen der Nationalratswahl: Schriftliche und Online-Anträge spätestens am vierten Tag vor dem Wahltag, persönlich bis zum zweiten Tag vor dem Wahltag um 12 Uhr.
EU-Wahl: Eintrag in die Europäische Wählerevidenz
EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die in Österreich wählen wollen, sollten den Eintrag in die Europäische Wählerevidenz rechtzeitig erledigen. Der Antrag erfolgt bei der Hauptwohnsitzgemeinde, in Wien beim Magistrat. Der Eintrag bleibt grundsätzlich bestehen, solange der Hauptwohnsitz in der Gemeinde gemeldet ist. Vor jeder Wahl gibt es einen Stichtag, bis zu dem die Eintragung erfolgt sein muss.
Warum die EU-Wahl für Österreich wichtig ist
Viele Regeln, die den Alltag betreffen, entstehen auf europäischer Ebene – von Verbraucherschutz über Umweltstandards bis zu Binnenmarktregeln. Das Europäische Parlament beschließt EU-Gesetze gemeinsam mit dem Rat der EU, in dem die Regierungen der Mitgliedstaaten vertreten sind. Es wählt außerdem die Präsidentin oder den Präsidenten der EU-Kommission und stimmt dem EU-Budget zu.
Die Wahlbeteiligung bei EU-Wahlen war in Österreich lange niedriger als bei Nationalratswahlen, ist zuletzt aber gestiegen. Wer mitbestimmen will, wie europäische Regeln aussehen, hat mit der EU-Wahl die direkteste Möglichkeit dazu.
Wer am Wahltag im Ausland ist, kann die Wahlkarte auch an eine ausländische Adresse schicken lassen. Für die Rücksendung empfiehlt es sich, ausreichend Postlaufzeit einzuplanen oder die Wahlkarte bei einer österreichischen Vertretungsbehörde abzugeben, sofern diese das anbietet.
Häufige Fragen
Wie viele EU-Abgeordnete hat Österreich?+
Österreich stellt seit der Wahl 2024 insgesamt 20 Abgeordnete im Europäischen Parlament.
Dürfen EU-Bürger in Österreich bei der EU-Wahl wählen?+
Ja, wenn sie ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben und in der Europäischen Wählerevidenz eingetragen sind. Sie dürfen aber nur in einem Land wählen.
Wann ist die nächste EU-Wahl?+
Die nächste reguläre Europawahl ist 2029 vorgesehen.
Hinweis: Dieser Beitrag wurde KI-unterstützt erstellt und von der Redaktion geprüft. Mehr zur Kennzeichnung
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