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Wirtschaft· Ratgeber

e.U. gründen: Eingetragener Unternehmer im Firmenbuch

Viele Einzelunternehmer starten ohne Firmenbuch. Die Eintragung als e.U. kann dennoch sinnvoll sein, etwa für einen eigenen Firmennamen. Ab einer Umsatzgrenze ist sie Pflicht.

Von Presseinfo Redaktion15. Oktober 2026, 17:24 · Salzburgaktualisiert 22. Oktober 2026
e.U. gründen: kleines Geschäft in einer Altstadtgasse in Salzburg am AbendKI-generiert
e.U. gründen: kleines Geschäft in einer Altstadtgasse in Salzburg am Abend. Symbolbild, KI-generiert. Zeigt kein reales Ereignis.

Wer als Einzelperson ein Unternehmen startet, kann ein e.U. gründen, also sich als eingetragener Unternehmer im Firmenbuch registrieren lassen. Die Rechtsform bleibt dabei ein Einzelunternehmen. Die Eintragung bringt aber einige Vorteile und ist ab einer bestimmten Unternehmensgröße auch verpflichtend.

e.U. gründen: wann die Eintragung Pflicht ist

Einzelunternehmer müssen sich in das Firmenbuch eintragen lassen, wenn sie nach dem Unternehmensgesetzbuch rechnungslegungspflichtig sind. Das ist in der Regel der Fall, wenn der Umsatz in zwei aufeinanderfolgenden Jahren jeweils 700.000 Euro übersteigt oder in einem Jahr eine Million Euro. Dann gilt auch die Pflicht zur doppelten Buchhaltung. Ausnahmen gibt es für freie Berufe sowie für Land- und Forstwirtschaft.

Unterhalb dieser Grenzen ist die Eintragung freiwillig. Laut Wirtschaftskammer sind rund 78 Prozent aller Neugründungen nicht im Firmenbuch eingetragen, die meisten davon Einzelunternehmen.

Vorteile der Eintragung als e.U.

  • Eigener Firmenname: Nur eingetragene Unternehmer dürfen eine Fantasiebezeichnung oder Sachbezeichnung als Firma führen, ergänzt um den Zusatz „e.U.“. Nicht eingetragene Einzelunternehmer treten unter ihrem eigenen Namen auf.
  • Seriöser Auftritt: Der Eintrag im öffentlichen Register schafft Vertrauen bei Geschäftspartnern und Banken.
  • Prokura: Ein e.U. kann einen Prokuristen bestellen.
  • Firmenschutz: Der eingetragene Firmenwortlaut ist im jeweiligen Gerichtssprengel geschützt.

Nachteile und Pflichten

Die Eintragung ist mit Gebühren und etwas Verwaltungsaufwand verbunden. Änderungen, etwa des Sitzes oder des Namens, müssen gemeldet werden. Die Haftung bleibt wie beim nicht eingetragenen Einzelunternehmen unbeschränkt: Der Unternehmer haftet mit seinem gesamten Privatvermögen. Ein e.U. ist also keine Haftungsbegrenzung wie bei einer GmbH.

Solange keine Rechnungslegungspflicht besteht, darf ein e.U. weiterhin die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung verwenden. Die freiwillige Eintragung führt also nicht automatisch zur doppelten Buchhaltung.

So läuft die Eintragung ab

  1. Firmenwortlaut wählen und auf Unterscheidbarkeit prüfen
  2. Antrag auf Eintragung beim Firmenbuchgericht mit beglaubigter Unterschrift stellen
  3. Angaben zu Sitz, Geschäftsanschrift und Geschäftszweig machen
  4. Gebühren entrichten, sofern keine Befreiung nach dem Neugründungs-Förderungsgesetz vorliegt
  5. Firmenbuchnummer auf Geschäftspapieren und Website angeben

Für die Prüfung des Firmenwortlauts kann eine Stellungnahme der Wirtschaftskammer eingeholt werden. Das beschleunigt das Verfahren, weil Unklarheiten vorab geklärt werden. Zuständig ist das Landesgericht oder in Wien das Handelsgericht.

Pflichtangaben auf Geschäftspapieren

Eingetragene Unternehmer müssen auf Geschäftsbriefen, Bestellscheinen und der Website bestimmte Angaben machen: den Firmenwortlaut samt Zusatz „e.U.“, den Sitz, die Firmenbuchnummer und das Firmenbuchgericht. Diese Angaben gehören auch ins Impressum nach dem E-Commerce-Gesetz und der Offenlegung nach dem Mediengesetz.

Die Eintragung ist vor allem für Unternehmer interessant, die mit einem Markennamen auftreten wollen, etwa ein Geschäft in der Salzburger Altstadt, eine Agentur oder ein Handwerksbetrieb mit Wachstumsplänen. Wer nur nebenbei selbstständig ist, kommt oft ohne Eintragung aus. Das Gründerservice der Wirtschaftskammer berät kostenlos zur passenden Variante.

Wichtig für spätere Entwicklungen: Ein e.U. kann bei Wachstum relativ einfach in eine GmbH umgewandelt werden, etwa durch Einbringung des Betriebs. Das ist steuerlich unter bestimmten Bedingungen begünstigt. Wer von Anfang an mit Wachstum rechnet, sollte diese Möglichkeit bei der Wahl der Rechtsform im Blick behalten.

Häufige Fragen

Wann muss sich ein Einzelunternehmer ins Firmenbuch eintragen?+

In der Regel, wenn der Umsatz in zwei Jahren hintereinander 700.000 Euro übersteigt oder in einem Jahr eine Million Euro.

Haftet ein e.U. beschränkt?+

Nein, der eingetragene Unternehmer haftet weiterhin unbeschränkt mit seinem Privatvermögen.

Welchen Vorteil hat ein e.U.?+

Vor allem einen eigenen Firmennamen mit Zusatz e.U., einen seriöseren Auftritt und die Möglichkeit einer Prokura.

Hinweis: Dieser Beitrag wurde KI-unterstützt erstellt und von der Redaktion geprüft. Mehr zur Kennzeichnung

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