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Politik· Ratgeber

EU-Bürger Wahlrecht: Wo sie in Österreich mitwählen dürfen

Rund jede zehnte Person in Österreich hat die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Landes. Bei welchen Wahlen sie mitbestimmen darf – und wo nicht.

Von Presseinfo Redaktion8. Oktober 2026, 13:44aktualisiert 22. Oktober 2026
Wahllokal in Tiroler Gemeinde als Symbolbild zum EU-Bürger WahlrechtKI-generiert
Wahllokal in Tiroler Gemeinde als Symbolbild zum EU-Bürger Wahlrecht. Symbolbild, KI-generiert. Zeigt kein reales Ereignis.

Das EU-Bürger Wahlrecht in Österreich ist ein Ergebnis der europäischen Integration: Wer die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzt und hier lebt, darf bei bestimmten Wahlen mitwählen. Allerdings gibt es klare Grenzen – und in Wien eine Besonderheit.

EU-Bürger Wahlrecht: Gemeinderatswahlen

Bei Gemeinderatswahlen in den Bundesländern sind Unionsbürgerinnen und Unionsbürger wahlberechtigt, wenn sie ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben und die weiteren Voraussetzungen erfüllen, etwa das Mindestalter. Das gilt in Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Kärnten, Salzburg, Tirol, Vorarlberg und im Burgenland. Grundlage ist das EU-Recht, das allen Unionsbürgern das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen in ihrem Wohnsitzstaat garantiert.

In mehreren Bundesländern können EU-Bürgerinnen und EU-Bürger auch für den Gemeinderat kandidieren. Für bestimmte Ämter, etwa das Bürgermeisteramt, gelten in manchen Ländern Einschränkungen, die im jeweiligen Landesrecht geregelt sind.

Die Wiener Ausnahme

In Wien ist der Gemeinderat zugleich Landtag. Weil EU-Bürgerinnen und EU-Bürger bei Landtagswahlen kein Wahlrecht haben, dürfen sie in Wien auch den Gemeinderat nicht wählen. Stattdessen sind sie bei den Wahlen zu den Bezirksvertretungen wahlberechtigt. Damit haben sie in Wien zumindest auf Bezirksebene ein kommunales Mitspracherecht.

Kein Wahlrecht haben Unionsbürgerinnen und Unionsbürger bei:

  • Nationalratswahlen,
  • Bundespräsidentenwahlen,
  • Landtagswahlen,
  • Volksabstimmungen und Volksbefragungen auf Bundesebene sowie Volksbegehren.

Für diese Wahlen ist die österreichische Staatsbürgerschaft Voraussetzung.

EU-Wahl: Wählen in Österreich oder im Herkunftsland

Bei der Wahl zum Europäischen Parlament haben EU-Bürgerinnen und EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich die Wahl: Sie können hier die österreichischen Listen wählen oder im Herkunftsland abstimmen. Dafür müssen sie sich in die Europäische Wählerevidenz ihrer Gemeinde eintragen lassen. Doppelt wählen ist verboten.

So kommen EU-Bürger ins Wählerverzeichnis

Bei Gemeinderatswahlen werden EU-Bürgerinnen und EU-Bürger in der Regel automatisch in das Wählerverzeichnis aufgenommen, wenn sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Dennoch lohnt sich eine Kontrolle: Vor jeder Wahl liegt das Wählerverzeichnis zur Einsicht auf. Wer fehlt, kann innerhalb einer kurzen Frist einen Berichtigungsantrag stellen.

Für die EU-Wahl ist dagegen ein eigener Antrag auf Eintragung in die Europäische Wählerevidenz nötig. Er wird bei der Hauptwohnsitzgemeinde gestellt, oft auch online, und bleibt grundsätzlich bestehen, solange man dort gemeldet ist.

Warum das EU-Bürger Wahlrecht immer wieder diskutiert wird

In Städten wie Wien, Salzburg oder Innsbruck lebt ein großer Teil der Bevölkerung ohne österreichische Staatsbürgerschaft, darunter viele EU-Bürgerinnen und EU-Bürger. Das führt regelmäßig zu Debatten über die Ausweitung des Wahlrechts. Eine Änderung beim Landtagswahlrecht wäre aber eine Frage der Bundesverfassung. Bis dahin gilt: Wer mitbestimmen will, sollte die bestehenden Möglichkeiten nutzen und rechtzeitig prüfen, ob er im Wählerverzeichnis steht.

Für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die neu nach Österreich ziehen, gilt daher: Mit der Anmeldung des Hauptwohnsitzes ist der erste Schritt getan. Wer bei der nächsten Gemeinderatswahl oder Bezirksvertretungswahl mitbestimmen will, sollte die amtlichen Kundmachungen der Gemeinde verfolgen und rechtzeitig vor dem Stichtag prüfen, ob die Eintragung korrekt ist.

Häufige Fragen

Dürfen EU-Bürger in Österreich bei der Gemeinderatswahl wählen?+

Ja, mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde. In Wien dürfen sie allerdings nur die Bezirksvertretung wählen, nicht den Gemeinderat.

Dürfen EU-Bürger bei der Nationalratswahl wählen?+

Nein, bei Nationalrats-, Bundespräsidenten- und Landtagswahlen ist die österreichische Staatsbürgerschaft Voraussetzung.

Hinweis: Dieser Beitrag wurde KI-unterstützt erstellt und von der Redaktion geprüft. Mehr zur Kennzeichnung

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