Energiegemeinschaft gründen: So teilen Nachbarn Solarstrom
In Energiegemeinschaften teilen Nachbarn, Gemeinden und Betriebe ihren Ökostrom. Wir erklären die Formen, den Gründungsablauf und worauf es ankommt.
KI-generiertEine Energiegemeinschaft gründen – diese Idee verbreitet sich in Österreich seit einigen Jahren rasant. In Energiegemeinschaften teilen Privatpersonen, Gemeinden, Vereine und Betriebe selbst erzeugten Strom, meist aus Photovoltaik. Wer tagsüber Überschüsse hat, liefert an Mitglieder, die gerade Strom brauchen. Besonders in Niederösterreich und anderen ländlichen Regionen sind zahlreiche Gemeinschaften entstanden.
Energiegemeinschaft gründen: Die drei Modelle
Das österreichische Recht kennt mehrere Formen:
- Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage: Innerhalb eines Gebäudes, etwa eines Mehrparteienhauses, teilen sich Bewohner den Strom einer PV-Anlage am Dach.
- Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG): Mitglieder im selben Netzgebiet teilen Ökostrom. Je nachdem, welche Netzebenen genutzt werden, unterscheidet man lokale und regionale EEGs.
- Bürgerenergiegemeinschaft (BEG): Sie kann österreichweit über mehrere Netzgebiete hinweg organisiert werden, erhält aber keine reduzierten Netzentgelte.
Vorteile für Mitglieder
Bei lokalen und regionalen Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften fallen für den innerhalb der Gemeinschaft geteilten Strom reduzierte Netzentgelte an, weil das übergeordnete Netz weniger beansprucht wird. Zudem können Mitglieder einen Strompreis vereinbaren, der für Erzeuger über der üblichen Einspeisevergütung und für Verbraucher unter dem Marktpreis liegt. Daneben stärkt die Gemeinschaft die regionale Wertschöpfung.
Wichtig: Strom aus der Gemeinschaft deckt nur einen Teil des Bedarfs. Für den Rest bleibt ein regulärer Liefervertrag mit einem Energieversorger nötig.
Ablauf der Gründung
- Mitstreiter finden: Erzeuger mit PV-Anlagen und Verbraucher im selben Netzgebiet zusammenbringen.
- Netzgebiet klären: Beim Netzbetreiber erfragen, welche Zählpunkte zum lokalen oder regionalen Bereich gehören.
- Rechtsform wählen: Häufig Verein oder Genossenschaft, mit Statuten und Vorstand.
- Verträge aufsetzen: Teilnahmeverträge, Verteilschlüssel und Preise festlegen.
- Beim Netzbetreiber anmelden: Die Gemeinschaft wird registriert, die Smart Meter der Mitglieder müssen viertelstündliche Werte liefern.
- Abrechnung organisieren: Selbst oder über einen Dienstleister.
- Smart Meter: Ohne aktivierte Viertelstundenwerte funktioniert die Zuordnung nicht.
- Verwaltungsaufwand: Mitgliederwechsel, Abrechnung und Buchhaltung brauchen Zeit.
- Ungleiche Erzeugung: Im Winter liefert Photovoltaik wenig, das Verhältnis von Erzeugern zu Verbrauchern sollte ausgewogen sein.
- Steuerliche Fragen: Je nach Größe können Umsatz- und Ertragsteuerthemen auftreten.
Welche Rolle Speicher und Wärmepumpen spielen
Je mehr Mitglieder ihren Verbrauch an die Erzeugung anpassen, desto besser funktioniert die Gemeinschaft. Wärmepumpen, Elektroautos oder Gewerbebetriebe mit hohem Tagesverbrauch sind deshalb wertvolle Mitglieder. Gemeinsame Batteriespeicher können Überschüsse in die Abendstunden verschieben, ihre Wirtschaftlichkeit hängt aber stark von den Netztarifen ab. Mit der Reform der Netzentgelte ab 2027 lohnt es sich, solche Pläne mit dem Netzbetreiber durchzusprechen. Auch Gemeinden mit Kläranlagen, Schulen oder Bauhöfen sind attraktive Partner, weil sie tagsüber viel Strom verbrauchen.
Unterstützung für Gründer
Die Österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften bietet Leitfäden und Musterverträge. Auch die Energieberatungen der Länder, etwa die Energie- und Umweltagentur in Niederösterreich, beraten kostenlos oder günstig. Viele Gemeinden treten selbst als Gründungsmitglied auf und stellen Dachflächen öffentlicher Gebäude zur Verfügung.
Wer eine Energiegemeinschaft gründen möchte, braucht vor allem engagierte Mitglieder und eine klare Organisation. Dann kann geteilter Solarstrom Kosten senken und die Energiewende vor Ort sichtbar machen.
Häufige Fragen
Welche Arten von Energiegemeinschaften gibt es?+
In Österreich gibt es vor allem Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften (lokal oder regional) und Bürgerenergiegemeinschaften. Dazu kommen gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen innerhalb eines Gebäudes.
Welche Rechtsform braucht eine Energiegemeinschaft?+
Häufig werden Vereine oder Genossenschaften gegründet. Möglich sind auch andere Rechtsformen, entscheidend sind die Vorgaben des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes.
Wo bekomme ich Unterstützung?+
Die Österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften sowie die Energieberatungsstellen der Länder bieten Informationen und Musterunterlagen.
Hinweis: Dieser Beitrag wurde KI-unterstützt erstellt und von der Redaktion geprüft. Mehr zur Kennzeichnung
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