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Chronik· Ratgeber

Anzeige erstatten bei der Polizei: Ablauf, Rechte und Tipps

Diebstahl, Betrug oder Körperverletzung: So erstatten Sie Anzeige, was dabei passiert und welche Rechte Sie als Opfer haben.

Von Presseinfo Redaktion30. September 2026, 14:03aktualisiert 22. Oktober 2026
Anzeige erstatten: Eingang einer Polizeiinspektion in einer österreichischen KleinstadtKI-generiert
Anzeige erstatten: Eingang einer Polizeiinspektion in einer österreichischen Kleinstadt. Symbolbild, KI-generiert. Zeigt kein reales Ereignis.

Anzeige erstatten ist der erste Schritt, wenn man Opfer einer Straftat geworden ist. Ob Fahrraddiebstahl, Betrug im Internet, Einbruch oder Körperverletzung: Erst mit einer Anzeige können Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln. Zudem braucht man die Anzeigebestätigung oft für Versicherungen oder Ersatzdokumente.

Wo Sie Anzeige erstatten können

Eine Anzeige kann bei jeder Polizeiinspektion in Österreich erstattet werden, unabhängig davon, wo die Tat passiert ist. Die Polizei leitet sie an die zuständige Stelle weiter. Ist eine Tat gerade im Gange oder besteht Gefahr, gilt immer der Notruf 133.

Für bestimmte Delikte bietet das Innenministerium auch eine Online-Anzeige an. Das ist praktisch etwa bei Diebstählen ohne bekannte Täter. Bei schweren Straftaten oder wenn Beweise gesichert werden müssen, ist der persönliche Weg zur Polizei aber besser. Auch bei der Staatsanwaltschaft kann man direkt Anzeige erstatten.

So läuft die Anzeige ab

  1. Schildern, was passiert ist, möglichst chronologisch und genau
  2. Angaben zu Ort, Zeit, Tätern, Zeugen und Schaden machen
  3. Beweise vorlegen, etwa Fotos, Screenshots, Rechnungen oder Nachrichten
  4. Protokoll durchlesen und auf Fehler prüfen, bevor man unterschreibt
  5. Anzeigebestätigung mitnehmen und gut aufbewahren

Es hilft, sich vorher Notizen zu machen. Wer Opfer von Betrug wurde, sollte Kontoauszüge, Überweisungsbestätigungen und alle Nachrichten mit den Tätern mitbringen. Bei Diebstählen sind Seriennummern, Fotos und Kaufbelege der gestohlenen Gegenstände wertvoll.

Rechte von Opfern

Opfer von Straftaten haben in Österreich eine Reihe von Rechten. Dazu gehören das Recht auf Information über den Stand des Verfahrens, auf Akteneinsicht und auf Übersetzungshilfe. Opfer von Gewalt oder gefährlicher Drohung haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf kostenlose psychosoziale und juristische Prozessbegleitung. Man kann sich außerdem dem Strafverfahren als Privatbeteiligter anschließen, um Schadenersatz geltend zu machen. Opferschutzeinrichtungen wie der Weiße Ring beraten dazu kostenlos, der Opfer-Notruf ist unter 0800 112 112 erreichbar.

Offizialdelikte und Privatanklagedelikte

Die meisten Straftaten sind Offizialdelikte. Hier müssen Polizei und Staatsanwaltschaft von sich aus ermitteln, sobald sie davon erfahren. Eine Anzeige kann dann auch nicht einfach zurückgezogen werden. Einige Delikte, etwa die üble Nachrede oder die Beleidigung, sind dagegen Privatanklagedelikte. Hier muss das Opfer selbst bei Gericht Anklage erheben, die Polizei ermittelt in der Regel nicht. Wer unsicher ist, welche Variante zutrifft, kann sich bei der Polizei oder einer Opferschutzeinrichtung beraten lassen.

Anzeige erstatten lohnt sich

Viele verzichten auf eine Anzeige, weil sie glauben, es bringe ohnehin nichts. Doch jede Anzeige fließt in die Ermittlungen ein. Gerade bei Serientaten, Betrugsmaschen oder Einbruchsserien setzen sich die Ermittler oft aus vielen einzelnen Anzeigen ein Bild zusammen. Wer anzeigt, hilft also auch anderen.

Ein Tipp für die Praxis: Wer zur Polizei geht, sollte einen amtlichen Lichtbildausweis mitnehmen und etwas Zeit einplanen. Je nach Andrang und Delikt kann die Aufnahme einer Anzeige eine halbe Stunde oder länger dauern. Wer kaum Deutsch spricht, kann eine Vertrauensperson mitbringen oder um einen Dolmetscher bitten. Auch Kinder und Jugendliche können Anzeige erstatten, sie sollten aber möglichst von einem Erwachsenen begleitet werden.

Häufige Fragen

Kostet eine Anzeige etwas?+

Nein, eine Anzeige bei der Polizei ist kostenlos. Sie kann bei jeder Polizeiinspektion erstattet werden, unabhängig vom Tatort.

Kann ich eine Anzeige zurückziehen?+

Bei Offizialdelikten nicht, denn die Behörden müssen dann von Amts wegen ermitteln. Nur bei bestimmten Delikten hängt die Verfolgung vom Willen des Opfers ab.

Hinweis: Dieser Beitrag wurde KI-unterstützt erstellt und von der Redaktion geprüft. Mehr zur Kennzeichnung

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