24-Stunden-Betreuung: Förderung, Voraussetzungen und Ablauf
Für viele Familien ist die 24-Stunden-Betreuung die Alternative zum Pflegeheim. Welche Voraussetzungen für die Förderung gelten und worauf Angehörige achten sollten.
KI-generiertDie 24-Stunden-Betreuung ermöglicht es pflegebedürftigen Menschen, in den eigenen vier Wänden zu bleiben, obwohl sie rund um die Uhr Unterstützung brauchen. In Österreich arbeiten dafür meist selbstständige Personenbetreuerinnen und -betreuer, häufig aus Nachbarländern, die im Wechsel von einigen Wochen im Haushalt leben. Bund und Länder fördern dieses Modell unter bestimmten Bedingungen.
Voraussetzungen für die Förderung der 24-Stunden-Betreuung
Die Förderung wird über das Sozialministeriumservice abgewickelt. Grundvoraussetzungen sind:
- ein Bedarf an Betreuung rund um die Uhr
- Anspruch auf Pflegegeld in der Regel ab Stufe 3; bei Demenz kann unter Umständen auch eine niedrigere Stufe genügen
- ein Betreuungsverhältnis, das den gesetzlichen Vorgaben entspricht, also mit selbstständigen oder angestellten Betreuungskräften
- ein Einkommen der betreuten Person unter einer festgelegten Grenze, die sich bei unterhaltsberechtigten Angehörigen erhöht
- Nachweise zur Qualifikation der Betreuungskraft, etwa eine theoretische Ausbildung oder eine mehrmonatige fachgerechte Betreuung
Die Höhe des monatlichen Zuschusses hängt davon ab, ob die Betreuungskräfte selbstständig oder angestellt sind. Hilfsorganisationen kritisieren seit Langem, dass Förderung und Einkommensgrenze nicht ausreichend an die Teuerung angepasst wurden. Die aktuellen Beträge sollten daher immer direkt beim Sozialministeriumservice erfragt werden. Manche Bundesländer gewähren zusätzliche Zuschüsse.
Agentur oder private Vermittlung?
Die meisten Familien arbeiten mit einer Vermittlungsagentur. Diese sucht Betreuungskräfte, organisiert die Wechsel und hilft bei Formalitäten. Bei der Auswahl lohnt ein genauer Blick:
- Ist die Agentur im Gewerberegister eingetragen und nennt sie transparente Kosten?
- Gibt es einen schriftlichen Vertrag mit klaren Kündigungsfristen?
- Wie werden Ersatzkräfte bei Krankheit oder Ausfall organisiert?
- Gibt es Qualitätszertifikate oder Pflegevisiten durch diplomiertes Personal?
Das Sozialministerium hat ein Qualitätszertifikat für Vermittlungsagenturen eingeführt, an dem man sich orientieren kann.
Was die 24-Stunden-Betreuung leisten darf
Personenbetreuerinnen übernehmen Haushalt, Begleitung, Unterstützung bei der Körperpflege, beim Essen und bei der Mobilität. Medizinische und pflegerische Tätigkeiten wie das Verabreichen von Injektionen oder das Wechseln von Verbänden dürfen sie nur nach Anordnung und Anleitung durch Ärztinnen oder diplomiertes Pflegepersonal übernehmen. Daher ist oft eine Kombination mit Hauskrankenpflege sinnvoll.
Die Betreuungskraft lebt im selben Haushalt und braucht ein eigenes Zimmer sowie geregelte Ruhezeiten. Für die Familie bedeutet das, dass eine fremde Person zum Alltag dazugehört. Ein offenes Gespräch über Erwartungen, Essgewohnheiten, Freizeit und Sprache hilft, Konflikte zu vermeiden. Auch Angehörige sollten erreichbar bleiben und regelmäßig vorbeischauen.
Kosten der 24-Stunden-Betreuung realistisch planen
Zu den laufenden Kosten zählen das Honorar der Betreuungskräfte, die Vermittlungsgebühr der Agentur, Fahrtkosten für die Wechsel sowie Kost und Logis im Haushalt. Selbstständige Betreuerinnen sind selbst sozialversichert, dennoch sollte man klären, wer welche Abgaben trägt. Förderung und Pflegegeld decken in der Regel nur einen Teil der Ausgaben ab. Ein schriftlicher Kostenplan hilft, böse Überraschungen zu vermeiden, und sollte vor Vertragsabschluss mit der Agentur durchgegangen werden.
Beratung vor dem Start
Vor dem Entschluss für eine 24-Stunden-Betreuung lohnt eine unabhängige Beratung, etwa bei Pflegeberatungsstellen der Länder, bei Hilfsorganisationen wie Caritas, Hilfswerk, Volkshilfe oder Rotes Kreuz oder beim Sozialministeriumservice. Dort erfährt man auch, ob mobile Dienste, Tageszentren oder ein Pflegeheim die passendere Lösung sind. Gesundheitliche Fragen zur betreuten Person klärt die Hausärztin oder der Hausarzt.
Häufige Fragen
Ab welcher Pflegestufe gibt es Förderung für die 24-Stunden-Betreuung?+
In der Regel ab Pflegegeldstufe 3, bei Demenz unter Umständen schon früher. Weitere Voraussetzungen betreffen Einkommen und Qualifikation der Betreuungskraft.
Wo beantrage ich die Förderung?+
Beim Sozialministeriumservice. Manche Bundesländer zahlen zusätzliche Zuschüsse.
Dürfen Personenbetreuer medizinische Tätigkeiten übernehmen?+
Nur nach ärztlicher oder pflegerischer Anordnung und Anleitung. Oft ist zusätzlich Hauskrankenpflege sinnvoll.
Hinweis: Dieser Beitrag wurde KI-unterstützt erstellt und von der Redaktion geprüft. Mehr zur Kennzeichnung
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